Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Versandhandel
Die Mehrwertsteuer darf nur einmal berechnet werden
Vor einigen Wochen habe ich eine Polstergarnitur bei einem deutschen Versandhandel bestellt und mir nach Hause im Südtirol schicken lassen. Im Katalogpreis war die deutsche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Auf der Rechnung wurde nun noch zusätzlich die italienische Mehrwertsteuer ausgewiesen. Muss ich zwei Mal Mehrwertsteuer zahlen?
Nein, Sie müssen für ein Produkt, dass Sie im EU-Ausland erworben haben nicht zwei Mal Mehrwertsteuer zahlen. Es ist allerdings nicht einfach festzustellen, welche Mehrwertsteuer Sie eigentlich bezahlen müssen. Wenn Sie inzwischen Ihre volle Rechnung beglichen haben, wird es sehr schwierig Ihr Geld zurückzubekommen.
Wie beim Kauf in Deutschland gilt auch für den grenzüberschreitenden Versandhandel im EU-Binnenmarkt: Mehrwertsteuer darf nur einmal berechnet werden. Auf keinen Fall darf ein deutsches Versandunternehmen von Ihnen für Ihre Polstergarnitur sowohl die deutsche als auch die italienische Mehrwertsteuer verlangen.
Die Frage, ob Sie die deutsche oder die italienische Mehrwertsteuer zahlen müssen, ist allerdings nicht so leicht zu beantworten. Grundsätzlich werden beim privaten Einkauf im Binnenmarkt die Mehrwertsteuern in dem Land berechnet, in dem die Ware erworben wird. Diese Regel gilt prinzipiell auch für den Versandhandel. Eine Ausnahme stellen die Produkte dar, auf die Abgaben erhoben werden (zum Beispiel Tabak und Alkohol). Sie werden zu den Mehrwertsteuer- und Abgabensätzen des Wohnsitzlandes versteuert.
Allerdings: Ein Versandhaus darf nur so lange den Steuersatz des Kauflandes - in Ihrem Falle Deutschlands - berechnen, wie seine Gesamtverkäufe in das jeweilige Exportland einen bestimmten Schwellenbetrag nicht überschreiten. Verkauft das Unternehmen mehr, muss es den Mehrwertsteuersatz des Bestimmungslandes - in Ihrem Falle also Italiens - verlangen. Mit dieser Ausnahmeregelung wollten die Mitgliedstaaten verhindern, dass sich die Versandunternehmen die großen Unterschiede bei den Mehrwertsteuersätzen in den einzelnen Mitgliedstaaten der Union zunutze machen.
Dass der deutsche Versandhandel auf der Rechnung für Ihre Polstergarnitur den italienischen Mehrwertsteuersatz ausgewiesen hat, kann also durchaus richtig sein. Dabei muss er allerdings den deutschen Preis ohne Mehrwertsteuer zugrunde legen. Die italienische Mehrwertsteuer muss also auf der Basis des Katalogpreises abzüglich der deutschen Mehrwertsteuer berechnet werden. In Ihrem Fall hat das Versandunternehmen offensichtlich die italienische Mehrwertsteuer einfach auf den Gesamtkatalogpreis aufgeschlagen und damit den Preis Ihrer Polstermöbel in aller Stille um 15 Prozent erhöht.
Diese fragwürdige Praxis müssen Sie nicht akzeptieren. Bevor Sie Ihre Rechnung begleichen, sollten Sie sich unbedingt an eine Verbraucherzentrale oder die italienische Clearingstelle wenden. Auch die deutsche Clearingstelle kann Ihnen weiterhelfen und Sie zum Beispiel bei der Einreichung Ihrer Beschwerde bei der italienischen Clearingstelle unterstützen. Um Ihnen keine falschen Hoffnungen machen: Haben Sie erst einmal bezahlt, wird es für Sie sehr schwierig werden, Ihr Geld zurückzubekommen. Wenn das der Fall ist, setzen Sie sich am besten noch einmal mit dem betroffenen Unternehmen in Verbindung. Manchmal wirkt ein Anruf Wunder.
Um solchen Schwierigkeiten von vornherein aus dem Wege zu gehen, sollten Sie sich bei Versandbestellungen im EU-Ausland immer vorab erkundigen, welchen Endpreis Sie zahlen müssen und sich ein schriftliches Angebot geben lassen. Nach der europäischen "Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz" ist der Händler verpflichtet, umfassende Informationen rechtzeitig vor Vertragsabschluss bereitzustellen. Dazu zählt auch die Angabe des Preises inklusive Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen:
Italienische Clearingstelle
Centro Europeo Consumatori
Via Brennero, 3
39100 Bolzano
Italien
Tel.: +39 0471 980939
Fax.: +39 0471 980239
E-Mail: info@euroconsumatori.org
Zoll-Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Tel.: 069 469976-00
Fax: 069 469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Elsenstraße 106
12435 Berlin
Tel.: 030 536073-3
Fax: 030 536073-45
E-Mail: mail@verbraucher.org
Clearingstelle Deutschland
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland Kehl
Rehfusplatz 11
77694 Kehl
Tel.: 07851 99148-0
Fax: 07851 99148-11
E-Mail: info@euroinfo-kehl.com