Probleme mit der Europäischen Krankenversicherungskarte

Notfallbehandlung in jedem Fall möglich

Im Urlaub in der Slowakei habe ich mir ein Bein gebrochen. Ich wollte mich bei einem Arzt behandeln lassen, der aber meine Europäische Versicherungskarte nicht anerkannte. Ich musste fünfzig Kilometer ins nächste Krankenhaus gebracht werden, wo man die Karte akzeptierte. Gilt die Karte nicht europaweit?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC genannt) gilt seit dem 1. Januar 2006 europaweit. Bei so umfassenden Neuerungen kann es vorkommen, dass der eine oder andere Arzt davon noch keine Kenntnis hat. Zumal auch noch nicht alle deutschen Krankenkassen die EHIC unaufgefordert ausgegeben haben. Wer ins Ausland fährt, muss unter Umständen die Karte zuvor beantragen.

Eigentlich war die Einführung dieser Karte schon für 2004 vorgesehen. Da aber einige Staaten noch Übergangsfristen sich ausgebeten hatten, gilt sie nun erst mit Beginn des Jahres 2006. Sie soll garantieren, dass Sie auch bei einem Auslandsaufenthalt in der Europäischen Union eine unmittelbar notwendige medizinische Leistung problemlos erhalten und Ihre Krankenkasse diese auch erstattet. Die dafür benötigten Daten befinden sich auf der Rückseite der bisherigen deutschen Versicherungskarte und der zukünftigen Gesundheitskarte. Noch hat diese Karte aber keine elektronische Funktion, zumindest nicht in allen europäischen Staaten, die diese Karte akzeptieren. Das bedeutet für den behandelnden Arzt sehr viel bürokratischen Aufwand. Deshalb versuchen einige Ärzte auch, die Behandlungskosten privat abzurechnen und damit obendrein noch einen höheren Satz in Rechnung stellen zu können.

Aus Gründen des ärztlichen Berufsethos kann aber ein Arzt die Behandlung nicht verweigern, wenn Ihr Gesundheitszustand sie erfordert. Selbst dann, wenn Sie die Karte nicht vorweisen können, darf sich das nicht auf die ärztliche Behandlung auswirken.

In diesem Falle werden die Behandlungskosten jedoch nicht unter den gleichen Bedingungen übernommen, wie wenn Sie durch die Europäische Karte nachweisen können, dass Sie sozialversichert sind. Es kann dann vorkommen, dass der Arzt oder die Einrichtung von Ihnen verlangen, dass Sie den vollen Satz zahlen oder einen bestimmten Betrag der Aufwendungen vorstrecken, was von Versicherten dieses Mitgliedstaats nicht verlangt worden wäre. Falls erforderlich, kann ihr Versicherungsträger Ihnen helfen, indem er per Fax oder elektronisch eine provisorische Ersatzbescheinigung schickt.

Eigentlich ist die Europäische Versicherungskarte schon mit dem Sichtvermerk auf der Rückseite gültig. Wenn der slowakische Arzt dies nicht akzeptiert, so war es in Ihrer Situation durchaus angebracht, ein Krankenhaus aufzusuchen, dass die Karte problemlos akzeptiert. Denn letztendlich wäre Ihnen nur ein langer Beschwerdeweg möglich gewesen.

Weitere Informationen:

Deutsche VerbindungsstelleKrankenversicherung - Ausland
Pennefeldsweg 11-15
53177 Bonn
Tel.: 0228 9530-0
Fax: 0228 9530-600
E-Mail: post@dvka.de

Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte auf eu-info.de

Informationen zur Gesundheitskarte auf krankenkassen.de