Arbeitserlaubnis für ein Praktikum?
Praktika gelten als Erwerbstätigkeit
Ich bin zur Zeit Student an der Universität Ljubljana und habe im nächsten Jahr die Möglichkeit, ein sechsmonatiges bezahltes Praktikum in Deutschland zu absolvieren. Benötige ich dafür eine Arbeiterlaubnis oder ein Visum?
Ein bezahltes Praktikum gilt als Erwerbstätigkeit. Für die Aufnahme eines Praktikums muss daher in der Regel eine Arbeitserlaubnis vorliegen. Zwar benötigen EU-Bürger in Deutschland keine Arbeitserlaubnis mehr, Sie als Slowene unterliegen allerdings noch den Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Visapflicht für Staatsangehörige aus den Beitrittsländern dagegen besteht nicht mehr.
Um die Aufnahme eines Praktikums zu erleichtern, gibt es folgende Ausnahmen, bei denen die Arbeitserlaubnis entbehrlich ist:
- Praktika, die von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt wurden;
- Praktika, die im Rahmen eines von der EU geförderten Programms (wie z.B. Leonardo da Vinci, Sokrates, Tempus) absolviert werden;
- Praktika bis zu einem Jahr im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms. Es handelt sich hierbei um Praktika von Verbänden, öffentlich-rechtlichen Einrichtigungen oder studentischen Organisationen, insbesondere um Fachpraktika für Studenten von ausländischen Hoch- und Fachhochschulen;
- Praktika bei Regierungsorganisationen, die aus Mitteln des Bundes, der EU oder internationaler zwischenstaatlicher Organisationen finanziert werden.
Sollten für Sie eine dieser Ausnahmen in Frage kommen, benötigen Sie also keine Arbeitserlaubnis. Sollten diese jedoch erforderlich sein, erhalten Sie diese bei der örtlichen Arbeitsagentur. Da Ihr Praktikum sechs Monate dauert, benötigen Sie spätestens nach drei Monaten eine Aufenthaltsbescheinigung-EU, die Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen müssen. Sie wird Ihnen bei Vorlage der Arbeitserlaubnis problemlos ausgehändigt.
Weitere Informationen:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Prešernova 27
1000 Ljubljana
Tel.: +386 1 479 03019
Fax: +386 1 425 0899
Informationen des Bundesministerium des Inneren