Zivildienst im Ausland
"Andere Dienste" als Alternative
Ich bin gerade als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden und würde gerne meinen Zivildienst im Ausland absolvieren. Ist das überhaupt möglich?
Der Zivildienst ist ein hoheitlich staatlicher Pflichtdienst. Daher können Sie ihn nur in der Bundesrepublik ableisten. Der "Andere Dienst im Ausland" wäre für Sie eine gute Alternative, er ist aber im eigentlichen Sinne kein Zivildienst. Wenn Sie sich allerdings bei einem anerkannten Träger zu einem solchen Dienst verpflichtet haben, werden Sie gemäß § 14b ZDG nicht zum Zivildienst gezogen. Welcher Träger anerkannt wird, entscheidet letztendlich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Weisen Sie als anerkannter Kriedsdienstverweigerer bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres nach, dass Sie diesen Dienst in der vorgeschriebenen Mindestdauer geleistet haben, so erlischt Ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten. Der Dienst muss das friedliche Zusammenleben der Völker fördern, wobei die sozialpraktische Komponente im Fordergrund stehen sollte. Desweiteren muss er unentgeltlich geleistet werden. Der "Andere Dienst im Ausland" dauert zwei Monate länger als der Zivildienst, d.h. zur Zeit mindestens zwölf Monate und Sie müssen ihn bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres angetreten haben. Erhalten Sie aber einen Einberufungsbescheid zum Zivildienst, ist der "Andere Dienst im Ausland" nicht mehr möglich.
Der Dienst wird auf der Grundlage eines frei zu vereinbarenden privatrechtlichen Vertrages zwischen dem anerkannten Kriegsdienstverweigerer und dem anerkannten Träger durchgeführt. Der Träger sorgt in der Regel - oft in Verbindung mit den ausländischen Partnerorganisationen - für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung. Er ist zudem verpflichtet, den Dienstleistenden für die Dauer des "Anderen Dienstes im Ausland" zu versichern.
Seit dem 1.August 2002 können Sie nach § 14c ZDG ebenfalls nicht zum Zivildienst herangezogen werden, wenn Sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu einem freiwilligen Dienst schriftlich verpflichtet haben. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ).Auch dieser Dienst kann im Ausland absolviert werden, wenn der anerkannte Träger eine solche Möglichkeit anbietet.
Voraussetzung aber ist: dass Sie sich nach Ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer schriftlich zu diesem Dienst verpflichten. Und Sie müssen ihn spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie vor Vollendung des 23. Lebensjahres antreten. Der Dienst soll eine ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens zwölf Monate einschließlich einer pädagogischen Begleitung umfassen. Die Verpflichtung ist gegenüber einem anerkannten Träger zu übernehmen. Denn das Bundesamt für den Zivildienst hat keine Kompetenzen im Bereich der freiwilligen Dienste des FSJ und des FÖJ. Wenn Sie einen solchen Dienst leisten wollen, müssen Sie sich also selbst um die Verwirklichung Ihrer Pläne kümmern. Ansprechpartner für interessierte Dienstpflichtige sind die Träger des FSJ/FÖJ.
Weitere Informationen:
Bundesamt für den Zivildienst
Postanschrift: 50964 Köln
Besucheranschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Köln-Zollstock
Tel.: 0221 3673-0
Fax: 0221 3673-4661
E-Mail: info@baz.bund.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 18 - 24
Jägerstraße 8/9
10117 Berlin
Tel: 01888 555-0
Fax: 030 20655-1145
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de