Anerkennung der Ausbildung zur Altenpflegerin

In Österreich nur als Pflegehelferin möglich

Ich mache zur Zeit eine Ausbildung als Altenpflegerin und möchte im Anschluss gerne in Österreich arbeiten. Ist dort meine Ausbildung anerkannt? Oder genügt vielleicht auch schon die Ausbildung zur Altenpflegehelferin?

Erst seit kurzer Zeit gibt es in Deutschland die bundesweit geregelte Ausbildung zur "Altenpflegerin". Sie erfolgt an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschulen. Der Beruf des "Altenpflegers" ist europaweit einmalig. Damit sind jedoch die Chancen, ihn in anderen europäischen Ländern anerkannt zu bekommen, nicht sehr aussichtsreich.

Das gilt auch für Österreich: Das österreichische Bundesministerium für Gesundheit und Frauen ist für die Anerkennung der Diplome im Gesundheitsbereich zuständig. Wenn Sie dort einen Antrag auf Anerkennung stellen wollen, erfahren Sie, dass diese deutsche Ausbildung nur zur Anerkennung als "Pflegehelfer" führt.

Auch der Antrag auf Anerkennung als "Pflegehelfer" muss beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen gestellt werden. Dazu benötigen Sie:

Wenn Sie Ihren Antrag beim Ministerium schriftlich einreichen, bedenken Sie, dass alle Kopien beglaubigt sein müssen - und zwar von einem Notar, einem Gericht oder einem Gemeindeamt. Beglaubigungen eines Pfarrbüros oder einer Sparkasse reichen nicht aus.

Es gibt Überlegungen, ob nicht die deutsche Ausbildung als Altenpfleger unter bestimmten Auflagen - eventuell mit Zusatzqualifikationen - in Zukunft mit der eines "Krankenpflegers" gleichgesetzt werden kann. Noch aber ist es nicht so weit.

Die Ausbildung zur "Altenpflegehelferin" wird allerdings auf Bundesebene in Österreich nicht anerkannt. Denn diese deutsche Ausbildung liegt noch unter den Anforderungen für den Pflegehelfer. Erschwerend kommt hinzu, dass die vergleichbaren Berufsfelder "Altenfachbetreuer" oder "Heimhelfer" zu den sozialen Berufen gerechnet werden. Und deren Anerkennung wird in Österreich von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich geregelt. Wenn Sie Ihre Ausbildung als "Altenpflegehelferin" anerkennen lassen wollen, müssen Sie sich direkt an die Ämter der Landesregierung im jeweiligen Bundesland wenden.

Weitere Informationen:

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Radetzkystrasse 2
1030 Wien
Österreich
Tel.: +43 1 71100-0
Fax: +43 1 71100-14300
E-Mail: buergerservice@bmgf.gv.at

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
Bundesgeschäftsstelle
Geisbergstr. 39, 10777 Berlin
Tel.: 030 219157-0
Fax: 030 219157-77
E-Mail:

Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Sonnenwall 15
47051 Duisburg
Tel.: 0203 299427
Fax: 0203 27468
E-Mail: