Saisonarbeiter aus Polen

Bezahlter oder unbezahlter Urlaub?

Ich bin Pole und lebe in Krakau. Jetzt habe ich für einen Monat bei meiner Firma Urlaub genommen, um in Deutschland bei der Weinlese zu arbeiten. Wo muss ich meine Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Für alle Saisonarbeiter aus Polen gilt seit dem 30. Juni 2005 einheitlich entweder das polnische oder das deutsche Recht. In Ihrem Fall ist das ganz davon abhängig, ob Sie bezahlten oder unbezahlten Urlaub genommen haben.

Wenn Sie für die Dauer der Saisonarbeit in Deutschland bezahlten Urlaub genommen haben, bedeutet das, dass Sie während dieser Zeit in beiden Ländern beschäftigt sind. Für Sie gelten dann weiter die polnischen Rechtsvorschriften.

Deshalb müssen Sie das Formular E 101 bei der zuständigen Stelle der polnischen Sozialversicherung (ZUS) beantragen. Mit diesem Vordruck weisen Sie dem deutschen Arbeitgeber nach, dass er der deutschen Sozialversicherung keine Meldung erstatten und keine Beiträge an deutsche Sozialkassen zahlen muss.

Dafür ist er verpflichtet, dies nach den in Polen geltenden Vorschriften zu tun. Um sich als Arbeitgeber bei der ZUS anzumelden, beantragt er zuvor beim Finanzamt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Dies muss er auch dann tun, wenn er bereits in Deutschland eine USt-IdNr. hat. Denn damit meldet er sich als Arbeitgeber und Sie als Arbeitnehmer bei der ZUS an - und nach Ende der Tätigkeit auch wieder ab. Monatlich muss er dann die Beiträge zur Sozialversicherung, zur Krankenversicherung und zum Arbeitsförderungsfonds getrennt überweisen.

Haben Sie aber unbezahlten Urlaub genommen, dann gelten uneingeschränkt die deutschen Rechtsvorschriften und Ihr Arbeitgeber zahlt Ihre Beiträge in das deutsche Versicherungssystem. Die polnische Versicherung macht allerdings darauf aufmerksam, dass Sie nur dann eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit erhalten können, wenn kein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub mehr besteht.

 

Weitere Informationen:

I Oddzial ZUS
ul. Senatorska 6/8
00-917 Warzawa
Polen
Tel.: +48 22 6233000
Fax: +48 22 8402610

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Pennefeldsweg 11-15
53177 Bonn
Tel.: 0228 9530-0
Fax: 0228 9530-600