Litauische PR-Consultant in Österreich

Möglichkeit der Arbeitsaufnahme bleibt eingeschränkt

Ich bin litauische Staatsbürgerin und habe ein Angebot erhalten, bei einer PR-Agentur in Österreich zu arbeiten. Ich soll mich aber um die arbeitsrechtlichen Fragen selbst kümmern. Was muss ich tun?

In Österreich ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Staatsbürger aus den neuen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Malta und Zypern eingeschränkt. Für Sie bedeutet das: Um in Österreich eine Stelle zu bekommen, müssen Sie als Litauer genau das Gleiche unternehmen, wie Bürger aus den Staaten, die nicht zur EU gehören - mit einigen kleinen Ausnahmen. So können Sie zum Beispiel visumfrei einreisen, um sich eine Arbeit zu suchen oder - wie in Ihrem Fall - schon einmal mit dem Arbeitgeber verhandeln.

Dennoch gilt für Sie weiterhin: Wenn Sie in Österreich arbeiten wollen, benötigen Sie vor der Beschäftigungsaufnahme eine Arbeitsberechtigung. Die kann nur der Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsmarktservice beantragen. Diese Beschäftigungsbewilligung wird nur erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

So wird insbesondere überprüft, ob die österreichischen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden und ob für Ihre Stelle nicht auch geeignete inländische Arbeitskräfte gefunden werden können. Das betrifft nicht nur österreichische Staatsbürger, sondern auch Unionsbürger aus den alten EU-Mitgliedstaaten. Sollte diese Stelle nicht anderweitig besetzt werden können, erhalten Sie aber den Vorzug vor den Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU. Zudem gibt es erleichterte Zugangsbedingungen für so genannte "Schlüsselkräfte", wie in Österreich die Führungskräfte genannt werden.

Wenn Sie Ihre Arbeitsberechtigung erhalten haben und die Arbeitsstelle Ihnen sicher ist, können Sie auch Ihre Familie problemlos nach Österreich nachholen. Sie und Ihre Familie haben ein Aufenthaltsrecht. Sie müssen sich allerdings unverzüglich beim örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden. Eine zusätzliche Anmeldung ist spätestens drei Monate nach Ihrer Beschäftigungsaufnahme bei der Ausländerbehörde - Bezirkshauptmannschaft oder Fremdenpolizei - erforderlich. Wenn Sie dort Ihren Arbeitsvertrag vorlegen, wird Ihnen eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.

 

Weitere Informationen:

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Stubenring 1
1011 Wien
Tel.: +43 1 71100-0

Botschaft der Republik Österreich
Gaono 6
01131 Vilnius
Tel.: +370 5 2660580
Fax: +370 5 2791363
E-Mail: