Slowakischer Maurer in Belgien

Arbeitgeber muss die Arbeitsgenhmigung beantragen

Meine Freundin lebt in Antwerpen. Ich würde gerne zu ihr ziehen und dort als Maurer arbeiten. Kann ich das als Slowake problemlos tun?

Sie können zwar problemlos nach Belgien zu Ihrer Freundin reisen, sie können auch eine Arbeitsstelle suchen. Aber wenn Sie einen interessierten Arbeitgeber gefunden haben, wird es kompliziert.

Um eine Beschäftigung aufnehmen zu können, benötigen Sie noch immer eine Arbeitsgenehmigung. Denn Belgien hat die Übergangsbestimmungen für Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedstaaten um weitere drei Jahre verlängert. Um diese Arbeitsgenehmigung zu bekommen, muss Ihr Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsamt eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Die zuständige Stelle ist für Antwerpen der "Vlaamse Dienst voor Arbeitsbemiddeling en Berufsopleiding" beim flämischen Ministerium für Arbeit und soziale Gerechtigkeit.

Hier wird geprüft, ob es nicht möglich war, innerhalb einer annehmbaren Frist auf dem inländischen Arbeitsmarkt einen Arbeitnehmer aus Belgien oder den alten EU-Mitgliedstaaten zu finden. Bei gleicher Qualifikation müsste er Ihnen gegenüber bervorzugt werden. Wird dem Arbeitgeber die Beschäftigungserlaubnis erteilt, erhalten Sie auch Ihre Arbeitsgenehmigung. In diesem Verfahren müssen Sie selbst keine Formalitäten erledigen, das liegt allein in den Händen Ihres Arbeitgebers.

Aber sollten Sie keine Arbeitsgenehmigung erhalten, was bei der jetzigen Situation in der Baubranche durchaus der Fall sein kann, keine Sorge. Wenn Sie eine Krankenversicherung haben und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, können Sie sich auch länger als drei Monate in Belgien aufhalten und in Ruhe nach einem Arbeitsplatz suchen. Das Gehalt Ihrer Freundin müsste als Nachweis über die finanziellen Mittel genügen. Denn finanzielle Mittel, die über dem Sozialhilfesatz liegen und eine ausreichende Versorgung für den Krankheitsfall genügen nach europäischem Recht, um den freien Aufenthalt in de´n EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Weitere Informationen:

Vlaams Ministerie voor Werk en Sociale Economie
Markiesstraat 1
1000 Brussel
Tel.: +32 2 553 4256
Fax: +32 2 553 4390

Botschaft der Slowakischen Republik
Avenue Moliere/ Molierelaan, 195
1050 Ixelles
Tel.: +32 2 346 4045 ode 4261
Fax: +32 2 346 6385
E-Mail: ambassade.slovaque@skynet.be

Rechtstexte:

Koninklijk besluit van 24. april 2006

Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten