Museumseröffnung in Deutschland
EU-Bürger dürfen in Deutschland ein privates Museum eröffnen
Ich bin Italiener und freischaffender Künstler. Mit etlichen Einzelausstellungen konnte ich mir bereits international einen Namen machen. Nun möchte ich in die Nähe von Darmstadt ziehen und dort ein privates Museum eröffnen. Unter welchen Bedingungen kann ich als Italiener in Deutschland ein Museum eröffnen?
Natürlich dürfen Sie als EU-Bürger wie auch jeder Deutsche in Deutschland ein privates Museum eröffnen. Innerhalb der Europäischen Union gilt ein Diskriminierungsverbot: Unionsbürger können sich überall in der EU niederlassen, ein Geschäft eröffnen und eine Arbeit aufnehmen, ohne dabei gegenüber den Staatsangehörigen ihres Gastlandes benachteiligt zu werden.
In Deutschland unterliegt die Eröffnung eines Museums keinerlei Beschränkung. Jeder, der dies möchte, darf einen Raum mieten, dort Bilder aufhängen oder andere Kunstwerke aufstellen und sie der Öffentlichkeit zugänglich machen. Man braucht weder ein besonderes Diplom noch muss man sich irgendeine Genehmigung geben lassen. Solange Sie lediglich Ihre Werke ausstellen, bleibt Ihr Museum Ihre rein private Angelegenheit.
Doch ein Museum ist oftmals auch ein "Kunstbetrieb". Wenn Sie Geld einnehmen möchten, etwa indem Sie Eintritt erheben, Poster und Postkarten oder Kaffee und Kuchen verkaufen, werden die deutschen Behörden eine Gewerbeanmeldung von Ihnen verlangen. Vor Ihrem Umzug sollten Sie sich deshalb beim Gewerbeamt der Stadt, in der Sie Ihr Museum eröffnen möchten, erkundigen, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Außerdem werden Sie mit Ihrem Umzug nach Deutschland hier uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Die Einkünfte aus Ihrem Museum müssten Sie also in Deutschland versteuern.
Wichtig ist auch: Sie sind - wie übrigens jeder deutsche Bürger - verpflichtet, beim Einwohnermeldeamt sich für Ihren neuen Wohnort anzumelden. Um sich in Deutschland als EU-Bürger aufhalten zu dürfen, müssen Sie den deutschen Behörden belegen, dass Sie über ausreichende Finanzmittel für Ihren Lebensunterhalt verfügen. Als ausreichend gelten die Mittel dann, wenn sie über dem deutschen Sozialhilfeniveau liegen. Als Selbständiger können Sie hierzu eine Gewerbe- oder Finanzamtsmeldung vorlegen und Sie müssen außerdem nachweisen, daß Sie krankenversichert sind. Sind diese Bedingungen erfüllt, können SIe Ihr Museum eröffnen.
In jedem Fall sollten Sie Ihr - doch recht ungewöhnliches - Ansinnen gut planen. Von der Wahl eines geeigneten Standortes über Möglichkeiten der Finanzierung bis hin zur "Marketingstrategie" für Ihr Museum - vieles ist in Deutschland anders als in Italien und erfordert genaue Kenntnisse der hiesigen Kunst- und Museumslandschaft. Überall in der Bundesrepublik gibt es deshalb Einrichtungen, die bei der Konzeption und Betreuung von Museen beraten und helfen.
Museumsberatung Südhessen (Regierungsbezirke Darmstadt und Gießen)
Hessisches Landesmuseum Darmstadt
Friedensplatz 1
64283 Darmstadt
Heike Heinzel M.A.
Tel.:/Fax: 06151 16-5721
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Dr. Hanno Broo
Tel.: 06151 16-5778
Fax: 06151 28942
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Rechtstexte:
Das Niederlassungsrecht im Vertrag zur Gründung der Europäischen Union