Ein Conseiller Fiscal möchte Steuerberater werden

Grundsätzlich ist eine Eignungsprüfung für Steuerberater notwendig

Ich bin Franzose und von Beruf "expert-comptable et conseiller fiscal" - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ich habe mich in Berlin niedergelassen und möchte hier meinem Beruf nachgehen. Nun habe ich von der Oberfinanzdirektion Berlin eine Untersagung meiner Berufsausübung erhalten. I

Grundsätzlich haben Sie im Rahmen der Freizügigkeit das Recht, sich in den Mitgliedstaaten der EU niederzulassen und zu arbeiten. Es gibt jedoch Berufe, die wegen Ihrer hohen Verantwortung vom Staat besonders geregelt werden. Diese Berufe nennt man "reglementierte Berufe". Ein solcher Beruf ist auch der des Steuerberaters. Um Ihrem Freizügigkeitsrecht Rechnung zu tragen, sind die Staaten jedoch verpflichtet, Ihnen auf jeden Fall den Zugang auch zu reglementierten Berufen zu ermöglichen.

Es ist den Mitgliedstaaten aber erlaubt eine Eignungsprüfung zu verlangen um im Interesse des Allgemeinwohls die fachliche Kompetenz des Steuerberaters sicherzustellen.  Diese Eignungsprüfung verstößt auch nicht gegen das europäische Diskriminierungsverbot, da die deutschen Steuerberater ebenfalls eine staatliche Zulassungsprüfung absolvieren müssen.

Damit Sie in Deutschland als niedergelassener Steuerberater arbeiten können, ist eine Eignungsprüfung und Ihre Bestellung als Steuerberater durch die Steuerberaterkammer erforderlich. Nur wenn Sie als EU-Bürger vorübergehend in Deutschland Steuerberatungsleistungen erbringen, benötigen sie keine Zulassung in Deutschland. Sie dürfen aber nur den Titel Ihres Heimatlandes führen.

Die Eignungsprüfung führen die Finanzministerien der Bundesländer durch. In Ihrem Fall ist das die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin.

Um zur Eignungsprüfung zugelassen zu werden benötigen Sie ein Diplom, das ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium oder eine gleichwertige Ausbildung voraussetzt, die Sie in Ihrem Herkunftsland zur Beratung in Steuersachen berechtigt.

Wenn der Beruf in Ihrem Herkunftsland nicht reglementiert ist, dann benötigen Sie den Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums, das auf die Tätigkeit eines Steuerberaters vorbereitet und eine anschließende zweijährige Berufstätigkeit im Bereich der Steuerberatung. Liegen die Voraussetzungen vor, werden sie zur Prüfung zugelassen.

Die Eignungsprüfung für EU-Bürger unterscheidet sich von der normalen Steuerberaterprüfung. Sie ist leichter. Sie absolvieren nur zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung.

Die Prüfungsmaterie kann sogar noch eingeschränkt werden, wenn Sie nachweisen, dass bestimmte Kenntnisse schon in Ihrer Diplomprüfung beurteilt wurden. Dann entfällt dieser Prüfungsbereich.

Wenn Sie die Prüfung erfolgreich bestanden haben werden Sie zum Steuerberater von der zuständigen Steuerberaterkammer bestellt. Dann können Sie unter der Berufsbezeichnung Steuerberater in Deutschland steuerberatend tätig werden.

Weitere Informationen:

 

Steuerberatungsgesetz

Bundessteuerberaterkammer