Ordensschwester als Grenzgängerin
Weiterhin in Deutschland versichert
Ich bin katholische Ordensschwester und werde von Deutschland in ein holländisches Kloster umziehen. Mein Arbeitgeber bleibt aber weiterhin das Bistum Aachen. Muss ich mich nun in den Niederlanden versichern und kann ich trotzdem noch einen deutschen Arzt aufsuchen?
Es gibt eine besondere Vertragsart für Ordensleute im kirchlichen Dienst, den "Gestellungsvertrag". Das Bistum Aachen hat diesen Vertrag nicht mit Ihnen persönlich, sondern mit Ihrer Ordensgemeinschaft abgeschlossen. Und nicht der Arbeitgeber, sondern die Ordensgemeinschaft zahlt Ihre Sozialversicherungsbeiträge. Ihr Arbeitgeber bleibt aber weiterhin das Bistum Aachen. Damit bleiben Sie - auch als Grenzgängerin - weiter in Deutschland versichert. Denn Grenzgänger sin immer in dem Land versichert, in dem sie arbeiten (Verordnung 1408/71/EWG).
Trotz der Versicherungspflicht in Deutschland müssen Sie sich auch im Wohnland bei einer Krankenversicherung eintragen lassen. Das garantiert Ihnen, dass Sie alle Leistungen auch in den Niederlanden erhalten können.
Dazu benötigen Sie das Formular E 106, das Sie sich bei Ihrer deutschen Krankenkasse ausstellen lassen. Damit gehen Sie dann zu einer regionalen Stelle der niederländischen Krankenkasse CZ Groep Actief in Gezondheid und lassen sich dort eintragen. Sind alle Formalitäten erledigt, haben Sie Anspruch auf Leistungen in beiden Ländern. Sie können also problemlos einen deutschen Arzt aufsuchen oder sich in einem deutschen Krankenhaus behandeln lassen.
Da Sie in Deutschland versicherungspflichtig sind, unterliegen Sie auch der Beitragspflicht zur Pflegeversicherung.