Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Auch Zinseinküfte können miteinbezogen werden
(C - 493/04 vom 09.03.2006, Piatkowski)
Der Fall:
Der niederländische Staatsangehörige L. H. Piatkowski wohnt seit 1996 in Belgien, wo er als Geschäftsführer beruflich tätig ist. Nach belgischem Recht handelt es sich dabei um eine selbständige Tätigkeit. Gleichzeitig übte Herr Piatkowski in den Niederlanden eine abhängige Beschäftigung aus. Herr Piatkowski ist Inhaber einer Forderung, auf die er 1998 Zinsen erhielt. Dieser Betrag wurde in die Berechnung von Herrn Piatkowskis Beitrag zur niederländischen Sozialversicherung miteinbezogen.
Die Einbeziehung der Zinsen für die Berechnung des Jahreseinkommens ist laut Europäischen Gerichtshof zulässig.
Das Urteil:
Die Artikel 48 und 52 EG Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 43 EG) betreffend die Freizügigkeit der Arbeitnehmer bzw. die Niederlassungsfreiheit sowie Artikel 14c Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998, sind dahin auszulegen, dass sie den niederländischen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, wonach in die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge Zinsen wie die einzubeziehen sind, die im Ausgangsverfahren von einer Gesellschaft mit Sitz in den Niederlanden an einen niederländischen Staatsangehörigen gezahlt worden sind, der seinen Wohnsitz in Belgien hat und nach dieser Verordnung sowie unter Berücksichtigung der Art seiner beruflichen Tätigkeiten den Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit dieser beiden Mitgliedstaaten unterliegt.
Originaltext des Urteils:
Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-493/04 :
L. H. Piatkowski / Inspecteur van de Belastingdienst grote ondernemingen Eindhoven