Anspruch auf Elterngeld ehemaliger EU-Beamter und Bediensteter
Anrechnung von Zeiten im Gemeinsamen Krankenfürsorgesysten
(C - 185/04 vom 16.02.2006, Öberg)
Der Fall:
Der schwedische Staatsangehörige Ulf Öberg arbeitete von 1995 bis 2000 beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Dannach kehrte er nach Schweden zurück. Herr Öberg wurde 1999 Vater. Der zuständige schwedische Träger wies einen Antrag von Herrn Öberg auf Kindergeld zurück, weil er nicht über die notwendigen Versicherungszeiten verfügte. Die Zeiten im Gemeinsamen Krankenfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften wurden Herrn Öberg nicht angerechnet.
Laut Europäischem Gerichtshof sind die Versicherungszeiten im Gemeinsamen Krankenfürsorgesystem bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen.
Das Urteil:
Artikel 39 EG ist dahin auszulegen, dass bei der Anwendung einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden die Zeit berücksichtigt werden muss, während deren ein Arbeitnehmer dem Gemeinsamen Krankenfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften angeschlossen war.
Originaltext des Urteils:
Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-185/04 :
Ulf Öberg / Försäkringskassan, länskontoret Stockholm