Auswirkungen strafrechtlicher Verurteilungen auf das Aufenthaltsrecht
Verlust nur bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit
(C-502/04 vom 16.02.2006, Torun)
Der Fall:
Der türkische Staatsangehörige Ergün Torun ist das Kind eines türkischen Wanderarbeitnehmers und wohnt seit seiner Geburt in Deutschland. Herr Torun besitzt seit Mai 1992 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Nach Abschluss seiner Berufsauabildung arbeitete er bis 1996 jeweils für mehrere Monate. Zwischen den Beschäftigungen bezog er Arbeitslosengeld. Seit 1997 war er heroinabhängig. Die Bewilligung der Arbeitslossenhilfe wurde aufgehoben, nachdem Herr Torun zu einem Vorstellungsgespräch nicht erschienen war. Ab 1997 wurde er mehrmals rechtskräftig verurteilt. Die Stadt Augsburg wies Herrn Torun im September 1999 aus Deutschland aus und drohte ihm mit der Abschiebung.
Laut Europäischem Gerichtshof begründet weder die strafrechtliche Verurteilung noch der Verlust des aus der Beschäftigung abgeleiteten Aufenthaltsrechts, den Verlust des generellen Aufenthaltsrechts.
Das Urteil:
Das volljährige Kind eines in einem Mitgliedstaat seit mehr als drei Jahren ordnungsgemäß beschäftigten türkischen Wanderarbeitnehmers, das in diesem Staat eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und die Voraussetzungen des Artikels 7 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1/80 vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation erfüllt, der von dem durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichteten Assoziationsrat erlassen wurde, verliert das aus dem Recht nach dieser Bestimmung, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, abgeleitete Aufenthaltsrecht nur in den Fällen des Artikels 14 Absatz 1 dieses Beschlusses oder dann, wenn es das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt.
Originaltext des Urteils:
Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-502/04: Ergün Torun/ Stadt Augsburg