Voraussetzungen für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken
Verpflichtung des Erwerbers, seinen ständigen Wohnsitz auf dem Grundstück zu begründen, ist unzulässig
(C-370/05 vom 25.01.2007, Festersen)
Der Fall:
Der deutsche Staatsangehörige Uwe Kay Festersen hatte 1998 das Eigentum an einem landwirtschaftlichen Grundstück in Dänemark erworben. Wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung, auf dem von ihm erworbenen Grundstück einen ständigen Wohnsitz zu begründen, wurde gegen Herrn Festersen ein Strafprozess eröffnet.
Laut Europäischem Gerichtshof stellt die Wohnsitzpflicht, umso mehr als sie im vorliegenden Fall mit der Bedingung einer Dauer von acht Jahren versehen ist, eine unzulässige Beschränkung der Kapitalsverkehrsfreiheit dar.
Das Urteil:
1. Es läuft Art. 56 EG zuwider, dass eine nationale Rechtsvorschrift wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende als Voraussetzung für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks das Erfordernis aufstellt, dass der Erwerber auf diesem Grundstück seinen ständigen Wohnsitz begründet.
2. Diese Auslegung von Art. 56 EG ändert sich nicht, wenn das erworbene landwirtschaftliche Grundstück kein lebensfähiger landwirtschaftlicher Betrieb ist und das Wohngebäude in einer Bebauungszone liegt.
Originaltext des Urteils:
Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-370/05: Festersen