Ausweispflicht an der Grenze

Personalausweis oder Reisepass immer noch erforderlich

Als deutscher Handelsvertreter für Tupperwaren fahre ich in den nächsten Wochen durch mehrere Länder der EU. Sind nun, da es keine Grenzkontrollen mehr gibt, noch Reisepass oder Personalausweis erforderlich?

Als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union haben Sie das Recht, ohne besondere Formalitäten in alle Mitgliedstaaten einzureisen. Aber einen gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigen Sie trotzdem.

Das deutsche Passgesetz sagt in Paragraph 1 Artikel 1 zur Passpflicht: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausreisen oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen."

Ihre Reisefreiheit darf nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit eingeschränkt werden. Auch wenn Sie nicht beruflich unterwegs wären, dürften Sie in jeden Mitgliedstaat einreisen. Ein Einreisevisum darf nicht verlangt werden. Die Grenzkontrollbeamten dürfen keinen Stempel in ihren Ausweis anbringen, mit dem die Einreise in das Land gestattet wird. Sie dürfen keinen Nachweis von ausreichenden Existenzmitteln verlangen. Außerdem ist ihnen nicht erlaubt nach dem Grund und Zweck der Reise zu fragen oder wieviel Geld sie mit sich führen. Sie dürfen aber beim Grenzübertritt Ihre Identität und die Gültigkeit der Ausweispapiere überprüfen.

Es ist richtig, dass es in den meisten Ländern der EU in der Regel keine flächendeckendem Grenzkontrollen mehr gibt. Dennoch gibt es vereinzelte Kontrollen sowohl an der Grenze wie auch im Binnengebiet. Zum Beispiel wurden an den deutschen Grenzen während der Fußball-WM Personenkontrollen durchgeführt, um Hooligans von der Einreise abzuhalten. Außerdem sind Großbritannien und Irland kein Mitglied des Schengen-Abkommens und führen weiterhin Personenkontrollen an der Grenze durch. Auch an den Grenzen zu den neuen Mitgliedstaaten der EU werden Sie noch teilsweise kontrolliert. Ende 2007 haben 24 Länder die Schengen-Regelungen umgesetzt, die Kontrollen wurden abgebaut. Nur in Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien und Zypern gelten noch besondere Regelungen.

Sie sollten also überprüfen, ob ihre Ausweispapiere noch gültig sind, bevor Sie sich auf die Reise begeben. Übrigens, wenn Sie Kinder mitnehmen wollen: Auch Kinder benötigen ab Geburt einen Kinderausweis oder Kinderreisepass. Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr reicht es aus, wenn sie in den Reisepass eines Elternteils oder beider Elternteile eingetragen sind. Zu beachten ist jedoch, dass verschiedene Staaten - unabhängig vom Alter der Kinder - ein Lichtbild des Kindes in den oben genannten Reisedokumenten verlangen.

Weitere Informationen:

Bundespolizei
E-Mail: bpold@polizei.bund.de

Informationen des Auswärtigen Amtes zu Schengen

Rechtstexte:

Schengenbesitzstand im Jahr 2000

Änderungen an diesem Übereinkommen auf europäischer Ebene:

Verordnung (EG) Nr. 1091/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über den freien Personenverkehr mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt

Beschluss 2003/725/JI DES RATES vom 2. Oktober 2003 zur Änderung von Artikel 40 Absätze 1 und 7 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen

Verordnung (EG) Nr. 2133/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verpflichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum systematischen Abstempeln der Reisedokumente von Drittausländern beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur diesbezüglichen Änderung der Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens und des Gemeinsamen Handbuchs.

Beschluss 2005/211/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Einführung neuer Funktionen für das Schengener Informationssystem, auch im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung.

Deutsches Paßgesetz (PaßG)