Erwerb eines britischen Passes

Deutsche Staatsbürgerschaft geht nicht immer verloren

Ich bin Deutscher und lebe in England. Kann ich hier einen britischen Pass bekommen, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren?

Wenn Sie sich als Deutscher in einem anderen Mitgliedstaat der EU einbürgern lassen, verlieren Sie nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Mehrstaatigkeit zu verhindern ist zwar ein Prinzip des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Deshalb heißt es dort auch, dass derjenige seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert, der eine ausländische erwirbt (§ 17, § 25 StAG). Es gibt aber mit einigen Staaten Übereinkommen über die Anerkennung von Mehrstaatigkeit, das gilt auch für Großbritannien.

Sie müssen aber bereits vor dem Erwerb der britischen Staatsangehörigkeit einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen (§ 25 Absatz 2 StAG). Da Sie in Großbritannien leben, reichen Sie Ihren Antrag bei der Botschaft oder dem zuständigen Konsulat ein. Von dort wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet. Im Verfahren müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie weiterhin Bindungen an Deutschland haben. Sie sollten unbedingt den Bescheid der Genehmigung abwarten, da Ihnen sonst die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch veloren geht.

Voraussetzung für eine Einbürgerung in Großbritannien ist, dass Sie sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Land aufhalten müssen. In dem Verfahren müssen Sie dann Ihre Englischkenntnisse nachweisen und einen "Life in the UK"-Test bestehen, den Sie in einem der 90 Testbüros am Computer ablegen. Für die 24 Fragen stehen Ihnen 45 Minuten Zeit zur Verfügung und Sie müssen in 75 Prozent der Fälle die richtige von vier Antwortmöglichkeiten gewählt haben. Es gibt allerdings zur Vorbereitung ein offizielles Handbuch des Innenministeriums mit Beispielfragen. Übrigens: Voraussetzung ist ebenfalls, dass Sie einen "guten Charakter" haben.

Weitere Informationen:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
23 Belgrave Square
London, SW1X 8PZ
Tel.: 0044 20 7824 1300
Fax: 0044 20 7824 1435
Kontaktformular unter:http://www.london.diplo.de/de/Kontakt.html

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Telefon: 0228 99 358 4273
Fax: 0228 99 358 4846

Informationen zum "Life in the UK"-Test

PDF Datei
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit - Antrag
anzeigen speichern 49,52 kB
PDF Datei
Merkblatt
anzeigen speichern 48,89 kB
PDF Datei
Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit
anzeigen speichern 427,04 kB
PDF Datei
Staatsangehörigkeitsgesetz
anzeigen speichern 135,53 kB