Wird das Kind Niederländer?

Auch zwei Staatsangehörigkeiten können mit der Geburt erworben werden

Meine Frau und ich erwarten in drei Monaten ein Kind. Meine Frau ist Deutsche und ich bin Niederländer. Welche Staatsangehörigkeit bekommt dann unser Kind?

Ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn wenigstens ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist. Genauso sieht das auch das niederländische Staatsangehörigkeitsrecht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eltern miteinander verheiratet sind. Ansonsten müssten Sie vor der Geburt Ihre Vaterschaft anerkennen.

Ihr Kind wird bei der Geburt also gleich zwei Staatsangehörigkeiten besitzen. Nach dem Abstammungsprinzip ist es dann Deutscher wie die Mutter und Niederländer wie der Vater. Obwohl es eigentlich ein Prinzip des deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ist, Mehrstaatigkeit zu vermeiden, ist es in diesem Fall durchaus vorgesehen, dass das Kind auch die ausländische Staatsangehörigkeit mit Geburt erwirbt und das Recht hat, diese auf Dauer beizubehalten. Selbst das deutsche Optionsmodell, dass nach Erlangung der Volljährigkeit eine Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit verlangt, gilt für Ihr Kind nicht.

Sollte es ein Junge werden, so besteht allerdings die Notwendigkeit einer Entscheidung, in welchem Land er seinen Wehrdienst ableistet. Nach dem "Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern" ist er gegenüber dem Staat wehrdienstpflichtig, in dem er sich gewöhnlich aufhält. Sollte er in den Niederlanden wohnen, hat er Glück. Dort besteht keine Wehrpflicht, im Gegensatz zu Deutschland. Wenn er hier wohnt, besteht die Möglichkeit, dass er mit 19 Jahren entscheiden kann, seinen Wehrdienst in den Niederlanden abzuleisten. Den muss er allerdings mit mindestens der gleichen Dauer wie in Deutschland ableisten.

 

Weitere Informationen:

Botschaft der Niederlande in Deutschland
Klosterstrasse 50
10179 Berlin
Tel.: 030 20 95 60
Fax: 030 20 95 64 41
E-Mail:

Niederländisches Ministerium für Justiz

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.: 01888-400-1640
Fax: 030-4000-1606

Rechtstexte:

Übereinkommen über die Verringerung von Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern

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Wie werde ich Deutsche(r)
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Staatsangehörigkeitsgesetz
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