Deutsche und Spanische Staatsbürgerschaft
Bei spanischer Staatsbürgerschaft Verzicht auf deutsche Staatsbürgerschaft
Besitze ich automatisch die spanische Staatsbürgerschaft, wenn meine Mutter Spanierin ist? Ich bin bei meinem Vater aufgewachsen und kann mich gar nicht an meine Mutter erinnern. Auf seinem Sterbebett hat mir mein Vater mitgeteilt, dass meine Mutter Spanierin ist. Ich bin 50 Jahre alt.
Erst seit 1982 geben auch spanische Mütter ihre Staatsbürgerschaft an ihre Kinder weiter. Sie müssen die spanische Staatsbürgerschaft also beantragen und formal Ihre deutsche Staatsbürgerschaft abgeben.
Deutsche Staatsbürger geben ihre Staatsbürgerschaft automatisch an ihre Kinder weiter, auch wenn diese im Ausland geboren wurden. Damit besitzen Kinder von deutschen Eltern von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft. In Spanien war dieses bis 1982 noch anders. Bis zum 20. August 1982 gab nur ein spanischer Vater seine spanische Staatsangehörigkeit ohne weiteres Verwaltungsverfahren an seine Kinder weiter. Das Kind einer spanischer Mutter muss sich dagegen in einem Antragsverfahren einbürgern lassen. Der spanische Gesetzgeber hat 1982 Väter und Mütter gleichgestellt. Auch das Kind einer spanischen Mutter ist heute mit der Geburt spanischer Staatsbürger.
Da für Sie noch die „alte“ Regelung zutrifft, steht Ihnen zwar die spanische Staatsbürgerschaft grundsätzlich zu, Sie müssen aber einige Behördengänge dafür erledigen. Ihre spanische Staatsbürgerschaft beantragen Sie beim Spanischen Generalkonsulat in Frankfurt.
Fingerspitzengefühl des Antragstellers verlangt dabei vor allem eine Regel, mit der der spanische Gesetzgeber verhindern wollte, dass zu viele Spanier über eine doppelte Staatsbürgerschaft verfügen. Deshalb fordert er von jedem, der eine Einbürgerung beantragt, eine Verzichtserklärung. In dieser Erklärung versichert der Antragssteller, dass er seine alte Staatsbürgerschaft aufgeben wird. Wenn Sie spanischer Staatsbürger werden möchten, sollten Sie alle Formalia einhalten, sich aber sehr gut überlegen, ob Sie tatsächlich eine entsprechende Verzichtserklärung auch deutschen Stellen gegenüber abgeben möchten. Eine solche Erklärung könnte zum Verlust Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft führen.
In Spanien deutet sich schon seit längerem ein liberalerer Umgang mit dem Staatsangehörigkeitsrecht an. So bietet Spanien bereits heute in Kooperation mit einigen lateinamerikanischen Ländern die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft an.
Weitere Informationen:
Spanisches Generalkonsulat Frankfurt
Nibelungenplatz 3
60318 Frankfurt a.M.
Tel.: 069 959166-0
Fax: 069 5964742