Familienleistungen in Schweden
Elterngeld, zeitweiliges Elterngeld, Kindergeld und gut ausgebaute Kinderbetreuung
Schweden gilt doch als Vorbild für Kinderpolitik. Ich werde mit meiner Frau nach Göteborg umziehen, weil ich dort einen Job als Key Account Manager bei Volvo bekommen habe. Meine Frau will sich als Fremdsprachenkorrespondentin in Schweden auch wieder einen Job suchen. Welche Familienleistungen bekommen wir, wenn sie schwanger wird?
Sie kommen in Schweden in den Genuss von Kindergeld, zeitweiligem Elterngeld und Elterngeld sowie einer gut ausgebauten Kinderbetreuung für Vorschulkinder und Schulkinder.
In Schweden erhalten abhängig beschäftigte und selbstständige Eltern zusammen 16 Monate Elterngeld. 13 Monate lang beträgt dieses Elterngeld 80 Prozent des letzten Bruttolohns von dem Elternteil, der zu Hause bleibt. Bei geringen Einkommen beträgt das Elterngeld für diese 13 Monate 120 Schwedische Kronen (SEK, 100 Schwedische Kronen sind etwa 10,9 Euro) pro Tag. Drei Monate erhalten Sie unabhängig vom Einkommen den Pauschalsatz von 60 SEK. Von den 16 Monaten sind zwei Monate allein der Mutter vorbehalten und zwei Monate dem Vater. Diese Zeiträume sind nicht übertragbar, wenn Sie keine Vaterzeit nehmen möchten, erhalten Sie für diese zwei Monate kein Elterngeld. Umgekehrt gilt für Ihre Frau selbstverständlich das selbe. Das Anrecht auf Elterngeld besteht bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes oder bis zum Ende des ersten Schuljahres.
In Schweden gibt es keinen Mutterschutz. Wenn Ihre Frau wegen ihrer Schwangerschaft ihrem Beruf nicht mehr nachgehen kann, erhält Sie frühestens 60 Tage vor dem errechneten Geburtstermin des Kindes Schwangerschaftsgeld für maximal 50 Tage. Sie als Vater haben Anspruch auf 10 so genannte Vatertage. Diese können Sie innerhalb von 60 Tagen, nachdem Ihr Kind aus dem Krankenhaus entlassen wurde, nehmen. In der Zeit erhalten Sie das so genannte zeitweilige Elterngeld ebenfalls in der Höhe von 80 Prozent Ihres letzten Bruttolohnes.
Das zeitweilige Elterngeld in der Höhe von 80 Prozent des letzten Bruttolohnes erhalten Sie als Eltern auch, wenn Ihr Kind krank ist und Sie oder Ihre Frau sich dafür beurlauben lassen müssen. Es wird an maximal 60 Tagen gewährt, danach kann aber noch eine Verlängerung von 60 Tagen bei der schwedischen Versicherungskasse beantragt werden. Das zeitweilige Elterngeld kann nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragt werden.
Neben dem Elterngeld und dem zeitweiligen Elterngeld erhalten Sie in Schweden noch Kindergeld. Für jedes Kind zahlt der Staat 1050 SEK. Dann gibt es für zwei Kinder einen Zuschlag von 100 SEK, für drei von 454 SEK, für vier 1314 SEK und für fünf Kinder 2363 SEK. Das Kindergeld wird normalerweise bis zum 16. Lebensjahr Ihrer Kinder ausbezahlt. Allerdings gibt es wie in Deutschland Ausnahmen, wenn die Kinder noch in der Ausbildung oder im Studium sind.
Alle diese finanziellen Leistungen werden noch besteuert. Es gibt in Schweden kein Ehegattensplitting, jeder muss die Steuern für sich zahlen. Damit wird Nichterwerbstätigkeit eines Ehepartners in Schweden nicht belohnt. In Schweden sind aufgrund der hohen Lebenskosten die meisten Ehepartner allerdings auch gezwungen beide erwerbstätig zu sein. Alle Leistungen beantragen Sie bei der schwedischen Sozialkasse.
In Schweden sind die Gemeinden für die öffentliche Kinderbetreuung zuständig. Sie als erwerbstätige Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Vorschultagesstätten für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren und auf Freizeitzentren für Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren. Allerdings stehen auch schon Betreuungsmöglichkeiten für Kinder ab acht Monaten zur Verfügung. Die Öffnungszeiten richten sich nach den Arbeitszeiten der Eltern. In großen Städten gibt es sogar Kindernachtstätten für Eltern, die nachts arbeiten. Die Tagesstätten werden entweder von der Gemeinde oder als Kooperative von Eltern oder Angestellten oder auch privat betrieben. Je nach Tagesstätte oder Freizeitzentrum variieren die Gebühren für die Kinderbetreuung von einem bis drei Prozent des Einkommens der Eltern bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, der sich nach Kinderanzahl, Art der Betreuung und Einkommen richtet.
Wohngeld gibt es übrigens für alle Niedriglohnempfänger, die wegen Ihrer Kinder auf eine Wohnung von einer bestimmten Größe angewiesen sind. Die Höhe ist bedarfsabhängig und richtet sich nach dem Einkommen, der Zusammensetzung des Haushaltes, den Wohnkosten und der Wohnfläche.