Kinder- und Erziehungsgeld aus Deutschland

Nach Umzug keine Familienleistungen mehr aus der Heimat

Für zwei Jahre werde ich von Deutschland nach Portugal ziehen und dort die deutsche Schule in Lissabon besuchen, um das Abitur zu machen. Meine sechs Monate alte Tochter werde ich mitnehmen. Erhalte ich für sie weiter Kindergeld und Erziehungsgeld aus Deutschland?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz von Deutschland nach Portugal verlegen, erhalten Sie von den portugiesischen Behörden und nicht mehr von den deutschen Behörden Kindergeld. Dafür müssen Sie in Portugal einen Wohnsitz haben, bei dem Sie auch gemeldet sind. Für diese Meldung müssen Sie, da Sie noch zur Schule gehen und nicht arbeiten, ausreichend Existenzmittel für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Tochter, sowie eine Krankenversicherung für Sie und Ihr Kind nachweisen.

Sie erhalten das deutsche Erziehungs- wie auch das Kindergeld grundsätzlich nur, wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Alternative ist, dass Sie in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind oder zumindest als Arbeitnehmer in Deutschland in die deutsche Arbeitslosenversicherung einzahlen. Da das für Sie als Schülerin vermutlich nicht zutrifft erhalten Sie keine Familienleistungen aus Ihrem Heimatland mehr, wenn Sie hier nicht mehr gemeldet sind.

Sie haben jedoch als EU-Bürgerin das Recht auf die gleichen Leistungen wie portugiesische Mütter. Das bedeutet, dass Sie in Portugal einen Antrag auf Kindergeld stellen können. In Portugal haben alle Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in diesem Land einen allgemeinen Anspruch auf Kindergeld, wenn das Familieneinkommen das Fünffache des nationalen Mindestlohnes unterschreitet. Der nationale Mindestlohn liegt zur Zeit bei 437 Euro. Erziehungsgeld gibt es in Portugal nicht. Da Sie vermutlich als Schülerin nichts oder nicht viel verdienen, werden Sie Kindergeld erhalten. Das Kindergeld ist in sechs Stufen gestaffelt, den angegebenen Betrag erhalten Sie monatlich.

Sie beantragen das Kindergeld im Centro Regional de Seguranca Social da Regiao de Lisboa e Vale do Tejo in Lissabon, der Regionalstelle der sozialen Sicherheit.

Weitere Informationen:

Merkblatt (auf Portugiesisch) des Ministerio do Trabalho e da Solidariedade Social (Ministerium für Arbeit und Soziale Solidarität)

Das Institutio de Informática e Estatística da Seguranca Social (IIESS) stellt eine umfangreiche Internetseite mit Informationen in englischer Sprache über das portugiesische Sozialsystem zur Verfügung.

Ministério do Trabalho e da Soldiariedade Social (MTSS) (Ministerium für Arbeit und Soziale Solidarität)
Praça de Londres, 2-16.º
1049-056 Lisboa
Portugal
Tel.: 00351 21 84241-00
Fax: 00351 21 84241-08
E-Mail: gmtss@mtss.gov.pt

Centro Regional de Segurança Social da Região de Lisboa e Vale do
Tejo

Calçada Eng° Miguel Pais, 32
1294 Lisboa CODEX
Portugal
Tel. 00351 21 8401012

Informationen über das Leben in Portugal: http://www.wir-in-portugal.de/

Rechtstexte:

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern

Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Einkommenssteuergesetz (EStG)