Unfallversicherung auf englisch

Leistungen bei Arbeitsunfällen in Großbritannien unabhängig von entrichteten Sozialbeiträgen

Welche Regelungen gelten für die gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ich als Museumspädagoge eine unbefristete Beschäftigung in Großbritannien eingehe?

Leistungen bei Arbeitsunfällen (industrial injury) oder bei amtlich anerkannten Berufskrankheiten (prescribed industrial disease) werden in Großbritannien unabhängig vom Umfang der entrichteten Sozialbeiträge gezahlt. Sie müssen allerdings Arbeitnehmer sein um die Erwerbsunfähigkeitsbeihilfe (disablement benefit) bekommen zu können.

Erwerbsunfähigkeitsbeihilfe wird dann gezahlt, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit 15 Wochen nach dem Arbeitsunfall oder nach Ausbruch der Berufskrankheit noch immer gemindert ist. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Behinderung, der in Prozent ausgedrückt wird. Eine Leistung wird meistens ab einem Behinderungsgrad von 14 Prozent gewährt. Die Leistung wird zusätzlich zu eventuellen Leistungen bei Krankheit oder Invalidität gezahlt. In Großbritannien ist das örtliche Sozialversicherungsbüro (Jobcentre Plus/ Local Office) für die Bearbeitung dieser Anträge zuständig. Es erteilt auch weitere Informationen.

Die meisten Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber für maximal 28 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (statutory sick pay, SSP, Gesetzliches Krankengeld). Für die ersten drei Krankheitstage erhalten Sie jedoch kein Geld. Voraussetzung für die Zahlung von Krankengekd ist, dass Sie mindestens vier Tage am Stück krank sind und dass Ihr durchschnittlicher Wochenverdienst über der unteren Einkommensgrenze für Sozialversicherungsbeiträge liegt.

Wenn Sie in Großbritannien anfangen zu arbeiten, bekommen Sie eine Sozialversicherungsnummer zugewiesen. Ihr Arbeitgeber benötigt diese, um die Beiträge an die staatliche Sozialversicherung (National insurance scheme, NIS) abzuführen, wenn Sie über der festgelegten Einkommensgrenze liegen. Falls Sie nach 28 Wochen immer noch nicht arbeiten können, müssen Sie einen Antrag auf staatliches Krankengeld stellen.

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten oder dieses nach 28 Wochen endet, bekommen Sie unter bestimmten Umständen staatliches Krankengeld (state shortterm incapacity benefit, Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit). Ihre Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung muss auch hier mindestens vier Tage dauern. Außerdem müssen Sie bestimmte Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung geleistet haben, hier können Sie sich allerdings Ihre Versicherungszeiten aus Deutschland anrechnen lassen.

Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit nach 364 Tagen immer noch andauert, erhalten Sie anstelle des staatlichen Krankengeldes eine Erwerbsunfähigkeitsrente (long-term incapacity benefit, Leistungen bei dauernder Arbeitsunfähigkeit). Neben der Grundleistung wird dann noch eine Alterszulage gewährt, die Höhe hängt von Ihrem Alter zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab. Da Sie bereits Versicherungszeiten in Deutschland haben, können Sie dann unter bestimmten Umständen sowohl die Erwerbsunfähigkeitsrente aus Großbritannien als auch die Invalidenrente aus Deutschland beziehen. Dafür wenden Sie sich an die Direktion Renten und Auslandsleistungen (Pensions and Overseas Benefits Directorate).

Über diese Leistungen hinaus kann dann noch geprüft werden, ob ein Anspruch auf eine Steuergutschrift für Behinderte, Unterhaltsgeld für Behinderte, Pflegegeld für Behinderte oder Beihilfe für Behindertenpflegekräfte besteht.

Sachleistungen bei Krankheit werden in Großbritannien vom staatlichen Gesundheitsdienst (National Health Service, NHS) bezahlt. Da dieser aus Steuergeldern finanziert ist, sind die meisten Leistungen kostenlos und nicht an Beitragszahlungen gebunden. In Großbritannien haben Sie freie Arztwahl, müssen diesen aber bitten Sie in seine NHS-Patientenliste aufzunehmen. Das kann er allerdings ohne Angabe von Grünen verweigern. Bei schweren Krankheiten überweist Sie der Arzt an ein Krankenhaus, wo häufig lange Wartelisten bestehen. Haben Sie einen Unfall, werden Sie in der Unfall-, bzw. Notaufnahme der Krankenhäuser natürlich sofort behandelt. Mit einer sehr teuren privaten Krankenversicherung können Sie die Wartelisten umgehen.

Weitere Informationen:

Department for Work & Pensions
Pensions and Overseas Benefits Directorate
Newcastle upon Tyne
NE98 1BA
Vereinigtes Königreich
Tel.: 0044 191 2187777
Fax: 0044 191 2187293

Internet:

Die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit - Ihre Rechte bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten

National Health Service (NHS)

Spezielle Informationen des Department für Work and Pensions:

Find Your local office (Jobcentre Plus)

National Insurance number

Industrial Injuries Disablement Benefit

Statutory Sick Pay (SSP)

Incapacity Benefit

Rechtstexte:

Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern