Fahrzeugtechniker in Spanien

Anerkennung des Hochschuldiploms notwendig?

Als Spanier studiere ich Fahrzeugtechnik (Dipl.-Ing.) an der Fachhochschule in München. Kann ich nach meinem Abschluss problemlos in Spanien in der Industrie arbeiten?

Wenn Sie als Fahrzeugtechniker in Spanien arbeiten wollen, brauchen Sie Ihr Hochschuldiplom nicht anerkennen lassen. Sie können sich direkt bei einem potentiellen Arbeitgeber bewerben. Schwierig wird es erst, wenn Sie nicht direkt als Fahrzeugtechnik-Ingenieur, sondern zum Beispiel als Luftfahrtingenieur arbeiten wollen. Dieser Beruf ist reglementiert und Sie müssen zuerst die Anerkennung Ihres Hochschuldiploms beantragen.

Es ist entscheidend, ob der Beruf, den Sie in Spanien ausüben wollen, dort reglementiert ist oder nicht. Ein Beruf ist reglementiert, wenn Sie gemäß der spanischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften eine bestimmte Qualifikation benötigen, um diesen Beruf auszuüben. Der Beruf des Fahrzeugtechnikers ist nur in Griechenland und der Tschechien Republik reglementiert. Das bedeutet, dass die europäischen Regelungen für die Anerkennung von Hochschuldiplomen in Ihrem Fall nicht gelten, weil die Ausübung Ihres zukünftigen Berufes in Spanien nicht gesetzlich geregelt ist. Sie können sich deshalb direkt bei den potentiellen spanischen Arbeitgebern bewerben. Diese entscheiden, ob sie Ihr deutsches Diplom als eine gleichwertige Ausbildung anerkennen und sie einstellen.

Anders sieht es aus, wenn Sie in Spanien nicht als Fahrzeugtechniker, sondern in einem anderen technischen Beruf arbeiten wollen. So sind zum Beispiel die Berufe Industrie-Ingenieur, Luftfahrt-Ingenieur oder Schiffbau-Ingenieur in Spanien reglementiert. Auf der Internetseite der Europäischen Kommission über reglementierte Berufe finden Sie ein Verzeichnis mit allen Berufen, bei denen die Ausübung in Spanien gesetzlich geregelt ist. Wenn Sie als Diplom-Fahrzeugtechniker in einem anderen reglementierten Beruf in Spanien arbeiten wollen, müssen Sie sich Ihr Hochschuldiplom in Spanien anerkennen lassen. Sollten dann Unterschiede zwischen der deutschen und der spanischen Hochschulausbildung festgestellt werden, müssen Sie unter Umständen einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung absolvieren. Sie haben allerdings keinen Anspruch auf die Anerkennung Ihres deutschen Hochschuldiploms.

 

Weitere Informationen

Verzeichnis der Europäischen Kommission über die reglementierten Berufe in der Europäischen Union

 

 

 

 

Rechtstexte

Richtlinie 89/48/EWG