Umzug nach Polen, die Katze kommt mit
Mikrochip und EU-Heimtierausweis sind Pflicht
Ich habe meinen Traumjob in Polen gefunden und ziehe somit mit der gesamten Familie nach Polen. Unsere Katze muss natürlich auch mit. Was ist zu beachten?
Ihre Katze muss mit einem Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein. Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss das entsprechendes Lesegerät mitgeführt werden. Seit mehreren Jahren werden nur noch ISO-genormte Mikrochips ausgeliefert. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann fragen Sie Ihren Tierarzt. Bis zum Jahre 2011 kann Ihre Katze auch durch eine gut lesbare Tätowierung gekennzeichnet sein.
Bei Ihrem Umzug nach Polen muss der EU-Haustierausweis Ihrer Katze mitgeführt werden. Dieser Pass wird vom Tierarzt ausgestellt und muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Die Kennzeichnungs-Nummer muss im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu der Katze und seinem Besitzer, muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
Kätzchen können ihre erste Impfung mit 3 Monaten erhalten. Die Impfung ist gültig, wenn sie mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde. Sie gilt ein Jahr.
Polen gestattet die Einreise eines Haustieres, das jünger als 3 Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU-Haustierausweis mitgeführt wird. Es soll gechipt sein und seit der Geburt nicht mit wildlebenden Tiere zusammengekommen sein. Die Einreise kann auch gestattet werden, wenn das Tier seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.
Seit dem 1.10.2004 wird die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katze, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten angewendet. Die Verordnung soll einen verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gewährleisten.