Arbeitserlaubnis für Ehepartner, die nicht EU-Bürger sind
Nur bei gemeinsamem Umzug
Ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe seit einigen Jahren in Namibia und bin dort mit einem namibianischen Polizisten verheiratet. Wir würden gerne bald gemeinsam nach Europa ziehen. Da mein Mann aber nur Englisch spricht, möchten wir nicht in Deutschland, sondern in Großbritannien leben. Bekommen wir von den englischen Behörden ohne größere Probleme eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis?
Wichtig ist, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Mann nach Großbritannien ziehen und dort eine Arbeit aufnehmen. Denn in diesem Fall machen Sie als Unionsbürgerin von Ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch – jeder Bürger der EU darf in jedem Mitgliedstaat leben und arbeiten. Wenn Sie nach Großbritannien gehen, hat Ihr Mann das Recht, Sie zu begleiten - auch als Bürger eines Landes, das nicht zur EU gehört. Ihr Mann kann also nach England mitkommen und dort eine Arbeit aufnehmen.
Er erhält dann ein an Ihren Aufenthalt gekoppeltes ”abgeleitetes” Aufenthaltsrecht, das so lange besteht, wie Sie mit Ihrem Mann zusammenleben. Die Situation Ihres Mannes ist also nicht so komfortabel wie Ihre. Während Ihnen Ihr Aufenthaltsrecht niemand nehmen kann, besteht dieses Recht für Ihren Mann nur so lange, wie Sie tatsächlich mit ihm verheiratet sind.
Ihr Mann kann eine "European Economic Area (EEA) Family Permit" bei der „High Commission“ - so heißt in Namibia die britische Botschaft - in Windhuk beantragen. Sie sollten sich vor Ihrem Gang dorthin telefonisch über die genauen Formalitäten erkundigen. Auf jeden Fall müssen Sie zunächst die nach namibianischem Recht durchgeführte Hochzeit anerkennen lassen.
Ihrem Mann wird dann die ein Jahr gültige EEA-Familiy Permit ausgestellt. In Großbritannien angekommen muss Ihr Mann innerhalb einen Jahres eine echte fünf Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das geht problemlos, sobald einer von Ihnen eine dauerhafte Arbeitsstelle gefunden hat.
In den Genuss der Reisefreiheit innerhalb der EU wird Ihr Mann allerdings nicht direkt kommen. Zwar brauchen Drittstaatler, die eine Aufenthaltsgenehmigung in einem Schengen-Staat haben, seit dem Inkraftreten des Durchführungsabkommens zum Schengener Abkkommen kein Visum mehr für kurze Aufenthalte in anderen Schengen-Staaten. Nur leider fehlen bislang die EU-Staaten Großbritannien und Irland in diesem Club.
Wenn Sie zusammen mit Ihrem Mann Ihre Verwandten in Deutschland besuchen wollen, benötigt Ihr Mann ein von der deutschen Botschaft in London ausgestelltes Besuchervisum. Über die einzelnen Bestimmungen informiert die deutsche Botschaft in London. Das Besuchervisum wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Ihr Mann kann mit diesem gültigen Visum die Reisefreiheit im ganzen Schengenraum genießen.