Deutsch-Schwedische Erbschaft
Staatsangehörigkeit ausschlaggebend für das anzuwendene Erbrecht
Seit einigen Jahren besitze ich als deutscher Staatsbürger ein Haus in Schweden, denn ich arbeite dort als Schiffsbauingenieur. Nach welchem Recht kann ich dieses Haus an meine Kinder vererben und wo muss ich Erbschaftssteuer zahlen? Gibt es auch in Schweden die Möglichkeit, durch eine vorzeitige Schenkung Erbschaftssteuern zu sparen?
In Ihrem Fall richten sich sowohl die Erbfolge als auch das Verfassen eines Testamentes nach deutschem Erbrecht. Da es in Schweden keine Erbschafts- und Schenkungssteuern gibt, müssen Sie dort keine entsprechenden Steuern zahlen.
Das Erbrecht ist innerhalb der Europäischen Union nicht einheitlich geregelt. Im Fall Deutschland - Schweden ist die Entscheidung über das anzuwendende Erbrecht aber trotzdem unproblematisch. Schwedischer und deutscher Gesetzgeber sind sich einig: von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen hängt ab, ob er sein Hab und Gut nach deutschem oder schwedischem Recht vererbt. Mit anderen Worten: Sowohl die Erbfolge als auch die Errichtung Ihres Testaments richten sich allein nach deutschen Regeln.
Gerade um Zweifelsfälle zu vermeiden, sollten Sie auf jeden Fall ein Testament verfassen und bei einem deutschen Notar hinterlegen. Ihre Erben würden sich dann im Erbfall an diesen Notar wenden, der dafür sorgt, dass das zuständige deutsche Amtsgericht einen Erbschein ausstellt. Grenzüberschreitende Erbschaftssachen von deutschen Staatsbürgern bearbeitet in Deutschland grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg.
Aber gerade in grenzüberschreitenden Erbschaftsfragen sollten Sie nie auf den Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars verzichten.
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