Verlorene deutsche Rentenansprüche durch Arbeitslosigkeit in Niederlanden?

Beitragszeiten aus verschiedenen EU-Ländern für Rentenversicherung gehen nicht verloren

Nach über 40 Jahren ununterbrochener Tätigkeit als Bürokaufmann für deutsche Unternehmen bin ich jetzt arbeitslos geworden. Ich wohne aber seit 37 Jahren in den Niederlanden und habe mich deshalb in den Niederlanden arbeitslos gemeldet. Dort sagte man mir, dass ich mich auch in Deutschland arbeitssuchend melden muss, wenn ich meine Rentenansprüche nicht gefährden will. Wo muss ich mich melden und wie schnell muss das nach Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgen?

Sie müssen sich in Deutschland nicht arbeitssuchend melden, auch Ihre Arbeitslosenunterstützung erhalten Sie nur in den Niederlanden. Sie können sich aber freiwillig arbeitssuchend melden, wenn Sie zum Beispiel Beratung oder Hilfe bei der Jobsuche möchten. Bei Ihrer Rentenberechnung wird Ihnen die Zeit der Arbeitslosigkeit nur in den Niederlanden angerechnet.

Arbeitslosenleistungen erhalten Sie nur in Ihrem Wohnland, also in den Niederlanden. Hier bauen Sie in der Zeit der Arbeitslosigkeit Rentenansprüche auf. Für die Erfüllung der Wartezeit für Rentenansprüche werden die Beitragszeiten in verschiedenen EU-Staaten zusammen gezählt. Reichen die Voraussetzungen in mehreren Ländern der EU für eine eigene Rente aus, zahlt jedes Land nach seinen innerstaatlichen Vorschriften die Rente an Sie aus. Bei einer Versicherungszeit von mindestens einem Jahr in einem europäischen Land zahlt das entsprechende Land selber seinen Rentenanteil. Bei kürzeren Versicherungszeiten als einem Jahr übernimmt das zweite Beschäftigungsland die Rentenzahlung für die kurze Zeit des anderen Landes mit.

Der Nachweis erfolgt dann über E 104 (Bescheinigung über die Zusammenrechnung der Beschäftigungs-, Versicherungs- und Wohnzeiten). Dieses Formular wird vom zuständigen Träger des Landes Ihrer letzten Beschäftigung ausgestellt. Weitere Fragen zu Ihrer zukünftigen Rente kann Ihnen auch Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger beantworten.

Weitere Informationen:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
Eingang: Fehrbelliner Platz 5
10709 Berlin
Servicetelefon: 0800 3331919 (Kostenfrei in ganz Deutschland)
Fax: 030 865-27240
E-Mail: kontakt@drv-bund.de
Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer und Ihre aktuelle Adresse an

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn
Tel.: 0228 9530-0
Fax.: 0228 9530-600
E-Mail: post@dvka.de

Rechtstexte:

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern

Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten