Leichenüberführung zwischen Finnland und Deutschland

Zahlreiche Behördengänge und hohe Kosten

Mein finnischer Mann hat in Deutschland lange Jahre als Gerüstbauer gearbeitet und ist vor kurzem bei einem Betriebsunfall ums Leben gekommen. Die gesamte Familie möchte ihn gerne in Finnland bestatten lassen. Gibt es hierfür europäische Regelungen?

Es gibt keine europäischen Regelungen für den grenzüberschreitenden Leichentransport. Sie müssen sich viele Bescheinigungen ausstellen lassen, bevor der Leichnam überführt werden kann. Das Europäische Parlament hat im Dezember 2003 die Kommission zu einem Gesetzesvorschlag aufgefordert, den grenzüberschreitenden Leichentransport in der EU zu erleichtern. Allerdings ist die Kommission dieser Aufforderung noch nicht nachgekommen.

Sie benötigen einen internationalen Leichenpass, um Ihren verstorbenen Mann in einem Sarg nach Hause transportieren zu können. Diesen stellt die Bestattungsabteilung des Standesamtes in dem Ort aus, wo sich der Leichnam Ihres Mannses befindet. Dafür wird der Totenschein benötigt. Außerdem ist eine Bescheinigung notwendig, dass gegen die Überführung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Diese erhalten Sie von dem Amtsarzt, der auch den Totenschein ausgestellt hat. Das Standesamt muss Ihnen außerdem bescheinigen den Sterbefall eingetragen zu haben. Diese Sterbeurkunde ist häufig auch mehrsprachig erhältlich und muss für die Überführung die Todesart enthalten. Außerdem benötigen Sie für die Überführung eine Kopie des Passes oder Personalausweis des Verstorbenen.

Für die mehrsprachige Sterbeurkunde betragen die Kosten etwa 10 Euro und für den internationalen Leichenpass zwischen 25 und 55 Euro. Die Gebühren variieren in Deutschland von Stadt zu Stadt.

Wenn die Todesursache nicht genau geklärt sein sollte und keine Obduktion in Deutschland durchgeführt wurde, wird diese Obduktion in Finnland vorgenommen.

Entscheiden Sie sich für einen Transport der Leiche in einem Sarg, muss dieser aus Holz und innen verzinkt sein. Die Einsargung muss von einem deutschen Bestattungsunternehmer vorgenommen werden und auch den deutschen Rechtsvorschriften entsprechen.

Sie können sich auch entscheiden, den Leichnam Ihres Mannes noch in Deutschland einäschern zu lassen und dann die Urne mit der Asche nach Finnland zu überführen. Für einen grenzüberschreitenden Urnentransport benötigen Sie vom Standesamt eine Sterbeurkunde und eine Bescheinigung über die Einäscherung. Das deutsche Bestattungsinstitut kann die Urne direkt an das finnische Bestattungsinstitut senden, welches Sie mit der Bestattung beauftragt haben.

Sobald der Sarg oder die Urne die finnische Grenze passiert hat, gelten nicht mehr die deutschen, sondern die finnischen Gesetze.

Weitere Informationen:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Krogiuksentie 4 B
00340 Helsinki
Finnland
Tel.: 09 458 58-0
Fax: 09 458 58-258
E-mail: info@deutschland.fi

Botschaft von Finnland
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel.: 030 505030
Fax: 030 50503333
E-Mail: info.berlin@formin.fi