Wenn Deutsche in Polen arbeiten wollen

Arbeitserlaubnis erforderlich

Ich bin Berliner und möchte in Polen arbeiten. Als Diplom-Ingenieur habe ich eine Stelle bei einer Firma in Krakau in Aussicht. Brauche ich eine Arbeitserlaubnis?

Für Deutsche ist zur Arbeitsaufnahme in Polen noch immer eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Der Normalfall sieht so aus: Wenn Sie eine Stelle gefunden haben, muss zunächst Ihr zukünftiger Arbeitgeber eine "Arbeitserlaubniszusage" beim zuständigen Woiwodschaftsamt ausstellen lassen. Für den Antrag legt er folgende Unterlagen vor:

Das Woiwodschaftsamt kann durchaus auch noch weitere Unterlagen einffordern.

Sobald die "Arbeitserlaubniszusage" vorliegt, beantragen Sie in Berlin ein Visum bei der diplomatischen Vertretung Polens. Zusammen mit dem Antrag reichen Sie diese Arbeitserlaubniszusage, die Ihr Arbeitgeber für Sie erhalten hat, ein. Wird dann die Einreiseerlaubnis erteilt, bekommen Sie ein so genanntes Aufenthaltsvisum mit Arbeitsberechtigung. Auf dieser Basis kann nun Ihr Arbeitgeber in Polen die Arbeitserlaubnis beim dortigen Arbeitsamt beantragen. Dann erst dürfen Sie als neuer Mitarbeiter endlich loslegen. Aber achten Sie darauf: Spätestens 45 Tage vor Ablauf des Visums muss ein Antrag auf befristete Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden.

Die Arbeitserlaubniszusage stellen die polnischen Woiwodschaften übrigens grundsätzlich mit Blick auf die Arbeitsmarktlage in Polen aus. Das heißt: Wenn ein Einheimischer mit gleicher Qualifikation zur Verfügung steht, muss in der Regel dieser statt des Ausländers eingestellt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind dank eines EU-Abkommens nur Führungskräfte und Manager, deren Arbeitserlaubniszusage erteilt wird, ohne die Arbeitsmarktlage der Region gecheckt zu haben.

Weitere Informationen:

Botschaft der Republik Polen
Lassenstr. 19-21
14193 Berlin
Tel.: 030 223130
Fax: 030 22313155
E-Mail: 

Informationen des Woiwodschaftsarbeitsamtes von Mazowien (nur in polnischer Sprache)