Makler in Frankreich

Carte Professionelle erforderlich

Ich möchte mich demnächst in Frankreich als Makler selbständig machen. Ist das möglich und was muss ich dabei beachten?

Die Anforderungen an den Maklerberuf sind nicht europaweit geregelt. Daher ist wahrscheinlich der Besuch von Anpassungslehrgängen für Sie unvermeidlich.

Kein Bürger aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union darf aufgrund seiner Nationalität beim Zugang zur Arbeit, den Arbeitsbedingungen und den Sozialleistungen gegenüber den Bürgern des eigenen Landes benachteiligt werden. Dieser "Gleichbehandlungsgrundsatz" gilt auch für Selbständige: Sie können Ihre Tätigkeit in einem anderen EU-Land unter den gleichen Bedingungen aufnehmen und ausüben wie die Staatsangehörigen Ihres Gastlandes. Wenn Sie sich in einem anderen EU-Land niederlassen wollen, müssen Sie allerdings die im jeweiligen Land gültigen Anforderungen an Ihren Berufsstand erfüllen. Durch die europäischen Regelungen zur Anerkennung der Diplome ist das in den meisten Berufen problemlos.

Ihnen hilft das aber wenig: Die Qualifikations-Anforderungen für Makler sind nicht europäisch geregelt und innerhalb der EU nicht einmal vergleichbar. So wird in Spanien und Großbritannien ein Hochschulstudium verlangt. Britische Makler müssen zusätzlich noch von einer Standesorganisation zugelassen werden. Auch in den Niederlanden ist Ausbildung Pflicht. Und in Frankreich werden Abitur plus Ausbildung oder ein Fachhochschulstudium gefordert. Ein deutscher Makler muss dagegen lediglich geordnete Vermögensverhältnisse für die letzten fünf Jahre nachweisen. Und natürlich einen Gewerbeschein.

Angesichts der neuen europäischen Richtlinie zur Anerkennung der Berufsqualifikationen fordert der Immobilienverband Deutschland eine staatlich anerkannte Ausbildung auch für die Bundesrepublik. Denn wenn diese Richtlinie Ende 2007 umgesetzt ist, dann haben deutsche Makler das Nachsehen. Denn während ausländische Makler freien Zugang zum deutschen Markt haben, müssen deutsche Makler ohne entsprechende Ausbildung auf dem ausländischen Markt immer noch mit Schwierigkeiten rechnen.

Doch schon seit geraumer Zeit gibt es auch hierzulande diverse Ausbildungsmöglichkeiten und auch Studiengänge für Makler. Sollten Sie eine solche Ausbildung absolviert haben - eine Möglichkeit bietet zum Beispiel die Europäische Immobilien Akademie in Saarbrücken, wäre das für Sie sicherlich von Vorteil. Wenn Sie bereits in Deutschland als Makler tätig waren, lassen Sie sich bei Ihrer IHK eine EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten ausstellen. Denn immer wenn die Anforderungen in einem Berufsfeld stark voneinander abweichen, ist es nach europäischem Recht zulässig, dass das Land mit dem höheren Qualifikations-Niveau den Besuch von Anpassungslehrgängen verlangt.

Prüfen Sie, ob Sie nicht wenigstens bestimmte Teile der in Frankreich üblichen Ausbildung bereits absolviert haben. Wird zum Beispiel in Frankreich der Nachweis eines Praktikums verlangt, können Sie diese Anforderung durch den Nachweis von Berufserfahrung ersetzen. Vielleicht haben Sie auch Seminare oder Lehrgänge besucht, die in Frankreich anerkannt werden könnten.

Bevor Sie sich letztendlich als Makler niederlassen können, müssen Sie noch eine "Carte Professionelle" mit dem Vermerk "Transactions sur immeubles et fonds de commerce" beantragen. Diese erhalten Sie auch bei der Präfektur des Departements, in dem Sie sich niederlassen wollen.

Weitere Informationen:

Auskünfte zu den Berufsanforderungen für Makler in Frankreich:
FNAIM
129, rue du Faubourg Saint-Honoré
75407 Paris
Kontaktformular

Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V.
Littenstrasse 10
10179  Berlin
Tel.: 030 275726-0
Fax: 030 275726-49
E-Mail: info@ivd.net

Europäische Immobilien Akademie Saarbrücken e.V.
Hohenzollernstraße 35
D-66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 92738-0
Fax: 0681 92738-29
E-Mail: eia-sb@t-online.de

Rechtstexte:

Die neue Richtlinie:
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen