Apothekerin an der Costa Brava

Schwierigkeiten bei der Eröffnung

Als Apothekerin möchte ich gerne an der Costa Brava eine Apotheke eröffnen. Werden mir dafür genauso viele Hindernisse in den Weg gelegt, wie in Deutschland?

Als Apothekerin hätten Sie in den Touristenzentren sicherlich gute Chancen, eine Anstellung zu finden. Man wird es zu schätzen wissen, dass Sie die vielen deutschen Touristen auch in Ihrer Muttersprache beraten können. Ihre Unterlagen für die Anerkennung als Apothekerin reichen Sie beim Erziehungs- und Wissenschaftsministerium ein, nicht beim Gesundheitsministerium! Diese müssen ins Spanische übersetzt, notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein.

Die gesetzliche Grundlage für die so genannte "Homologisierung" des Pharmazeutentitels ist das spanische königliche Dekret 1667/1989, das die entsprechenden europäischen Richtlinien umsetzt. Mit der spanischen Anerkennungsurkunde in der Hand dürfen Sie sich nun "Licenciado en Farmacia" nennen. Damit sind Sie den spanischen Berufskollegen gleichgestellt. Um in Spanien arbeiten zu können, müssen Sie noch einen Aufnahmeantrag bei der spanischen Apothekerkammer, der "Consejo General de Colegios Officinales de Farmaceuticos", stellen.

Nun zur Eröffnung einer eigenen Apotheke: Zur Zeit bestehen in Spanien noch zahlreiche Gesetze, die eine Neueröffnung einer Apotheke äußerst erschweren. Das gilt auch für den Erwerb bestehender Apotheken. Denn es gibt in einigen spanischen Provinzen einen Vorrang für Apotheker, die in der Region ihre Berufserfahrung gesammelt haben. Zudem verbietet Spanien den Besitz mehrerer Apotheken und beschränkt die Apothekendichte in einem bestimmten Gebiet.

Das bemängelt auch die Europäische Kommission, die im Juni 2006 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien, Österreich und Italien eingeleitet hat. Dieses verstoße unter anderem auch gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Artikel 43 des Vertrages.

Weitere Informationen:

Botschaft des Königreichs Spanien in Deutschland
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Tel.: 030 2540070
Fax: 030 25799557
E-mail:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Calle Fortuny, 8
28010 Madrid
Tel.: +34 91 5579000
Fax: +34 91 3102104
E-mail:
Öffnungszeiten:
Publikumsverkehr (Konsularabteilung)
Montag - Freitag von 9 - 12 Uhr

Ministerio de Educación y Ciencia
Paseo del Prado, 28
28071 Madrid
Tel.: +34 91 5385100

Consejo General de Colegios Oficiales de Farmacéuticos
C/Villanueva, 11
28001 Madrid
Spanien
Tel.: +34 91 4312560
Fax: +34 91 5763905
E-Mail: congral@recol.es

Rechtstexte:

Richtlinie 85/432/EWG des Rates vom 16. September 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten

Richtlinie 85/433/EWG des Rates vom 16. September 1985 über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Apothekers und über Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts für bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten