Steuern in Dänemark

Alle Einnahmen müssen versteuert werden

Brauche ich in Dänemark einen Steuerberater für meine Steuererklärung oder schaffe ich das alleine? Mit wie viel Steuerbelastung muss ich rechnen? Ich habe als Elektriker einen Job bei einer Baufirma in Dänemark gefunden und werde jetzt nach Aalborg ziehen. Wie finde ich für die ersten Wochen eine Wohnung?

Dänemark hat, im Vergleich zu Deutschland, ein relativ einfaches Einkommenssteuersystem. Außerdem helfen Ihnen die Behörden bei Ihrer ersten Lohnsteuererklärung auf Dänisch. Verfügen Sie über entsprechende Sprachkenntnisse, sollten Sie ohne Steuerberater Ihr Formular ausfüllen können.

Wenn Sie in Dänemark arbeiten und wohnen, gilt für Sie eine unbeschränkte Steuerpflicht. Deswegen wird Ihr steuerpflichtiges Einkommen auch nach den dänischen Gesetzen bestimmt. In dem Nachbarland werden Sozialleistungen wie Renten und Krankenversicherung über die Steuer finanziert, deshalb erscheinen die Abgaben auf den ersten Blick sehr hoch.

In Dänemark müssen auf alle Einkünfte Steuern gezahlt werden (Geld und Naturalien). Das bedeutet es sind nicht nur Lohn, Zinserträge, Aktiengewinne und Mieteinnahmen zu versteuern, sondern auch vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Dienstwohnungen, Dienstwagen oder Telefon, wenn diese auch privat genutzt werden.

Für Immobilien, sowohl eventuell erworbene in Dänemark, als auch Immobilien, die Sie noch in Deutschland besitzen, müssen Sie eine Vermögens- und Grundsteuer bezahlen. Dies ist aber die einzige Vermögenssteuer, die es in Dänemark gibt und sie beträgt ein Prozent der öffentlichen Wertschätzung. Seit 2002 wird Wohneigentum alle zwei Jahre bewertet, die nächste Wertschätzung findet zum 1. Oktober 2006 statt.

Wenn Sie in Deutschland schon Immobiliensteuer zahlen, dann fallen Sie unter das deutsch-dänische Doppelbesteuerungsabkommen. Sie müssen in Dänemark bei Ihrer Steuererklärung nachweisen, dass Sie die Immobiliensteuer für Ihre deutsche Immobilie schon in Ihrem alten Heimatland gezahlt haben. Dann müssen Sie die Steuer in Dänemark je nach gezahltem Betrag nicht mehr in der vollen Höhe oder gar nicht mehr bezahlen. Wenn Sie ein dänisches Grundstück besitzen, wird der Wert dafür von der entsprechenden Kommune geschätzt und eine Steuer (auch Grundsteuer genannt) mit den restlichen kommunalen Steuern eingezogen.

In Dänemark zahlen Sie Steuern auf Ihr Einkommen an die Kommune (kommuneskat), den Kreis (amtsskat) und den Staat. Somit setzt sich die Lohnssteuer aus verschiedenen Steuern zusammen. An die Kommunen und den Kreis sind die Beträge unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens (proportionaler Steuersatz) zu entrichten. Die Sätze variieren von Kommune zu Kommune und Kreis zu Kreis, sie betrugen zusammen im Jahr 2005 etwa 32 Prozent. Wenn sie Mitglied in der Dänischen Volkskirche sind, bezahlen Sie außerdem Kirchensteuer, diese lag im Jahr 2005 durchschnittlich bei 0,7 Prozent. Die Staatssteuern werden progressiv berechnet, das bedeutet je höher das Einkommen, desto mehr Steuern zahlen Sie. Der Mindeststeuersatz (bundskat) lag 2005 bei 5,5 Prozent, die mittlere Steuer (mellemskat) betrug 6 Prozent und die Spitzensteuer (topskat) 15 Prozent.

Auch in Dänemark gibt es Freibeträge. Der persönliche Steuerfreibetrag betrug 2005 für das gesamte Jahr 37.600 dänische Kronen. Für Kinder betrug er 27.900 dänische Kronen. Außerdem können Sie als Arbeitnehmer berufliche Aufwendungen (Werbungskosten) anrechnen lassen. Darunter fallen Zahlungen für die Altersvorsorge, Zinsausgaben, Alimente, Transportkosten zur Arbeit und zurück (ab dem 25. Kilometer), Beiträge an Gewerkschaften und zur Arbeitslosenversicherung, Beiträge für Vorruhestandsregelungen und ähnliches.

Die Arbeitslosenversicherung ist in Dänemark freiwillig, wird aber dringend empfohlen, da das vom Staat gezahlte Arbeitslosengeld sehr niedrig ist. Die Kilometerpauschale beträgt in Dänemark (2005) für eine Strecke von 25 bis 100 Kilometern 1,68 dänische Kronen und ab dem 101 Kilometer 0,84 dänische Kronen. In Dänemark ist jeder für sich steuerpflichtig, es gibt kein Ehegattensplitting oder ähnliches. Wenn Sie jedoch Ihren persönlichen Freibetrag nicht ausnutzen, wird der Rest auf Ihre Frau übertragen, wenn Sie verheiratet sind.

Nach dem Umzug nach Dänemark müssen sie sich umgehend an das Einwohnermeldeamt (Folkeregistret) und an das Finanzamt (Skatteforvaltningen) der Kommune von Aalborg wenden. Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie eine Personenkennziffer, die jeder Däne besitzt. Sie besteht aus dem Geburtsdatum und einer vierstelligen, persönlich zugeteilten Zahl. Unter dieser Nummer registriert zum Beispiel das Finanzamt die Angaben, die Ihr Arbeitgeber über Ihr Einkommen macht.

Beim Gang zum Finanzamt nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, den letzten Steuerbescheid aus ihrem früheren Wohnland und Ihre Bankdaten. Das Finanzamt stellt Ihnen eine Steuerkarte aus, dafür müssen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse offen legen, damit eine möglichst realistische Steuerkarte erstellt werden kann. Sie geben auch ihr zukünftiges Einkommen an, sowie Ihren eventuellen Immobilienbesitz. Wenn sich Ihr Einkommen innerhalb eines Jahres stark verändern sollte, ist es sinnvoll das sofort an das Finanzamt weiterzugeben. Denn wenn Sie zu niedrig besteuert werden, müssen Sie mit Nachzahlungen rechnen, auf die Zinsen addiert werden.

Die Steuerkarte besteht aus zwei Teilen, einer Haupt- (hovedkort) und einer Nebenkarte (bikort). Die Nebenkarte brauchen Sie nur, wenn Sie mehr als einen Arbeitgeber haben.

Die Hauptkarte geben Sie an Ihren neuen Arbeitgeber weiter. Darauf steht Ihr persönlicher Freibetrag und der Steuersatz, der von Ihrem Gehalt abgezogen werden muss. Ihr Arbeitgeber überweist nicht nur die Einkommenssteuer direkt an das Finanzamt, er zieht auch die so genannte “Arbeitsmarktabgabe auf Arbeitseinkommen“ (2005: 8 Prozent) und eventuelle “Sonderbeiträge zur Rentenversicherung“ (2005: 1 Prozent) ab. Die “Arbeitsmarktabgabe auf Arbeitseinkommen“ wird für staatliche Arbeitsmarktaufgaben, wie zum Beispiel die Zahlung von Arbeitslosen-, Vorruhestands- und Freistellungsgeld verwendet.

Die Sonderbeiträge zur Rentenversicherung werden ab dem 67. Lebensjahr wieder an Sie ausgezahlt und erfolgen monatlich zehn Jahre lang. Beide werden von Ihrem Bruttogehalt ohne Berücksichtigung Ihrer Steuerfreibeträge abgezogen. Außerdem wird vom Bruttolohn der Beitrag für eine Zusatzrentenversicherung abgezogen, wenn Sie diese abgeschlossen haben. In Dänemark ist dieses steuerlich günstig, da Sie Ihre Rente später als Einkommen versteuern müssen und diese speziellen Zusatzrenten nicht so hoch besteuert werden, wie normale Renten. Allerdings prüft gerade die Europäische Kommission, ob Sie gegen diese besondere dänische Rentenregelung klagt. Denn auf Renten, die Sie aus dem Europäischen Ausland beziehen, müssen Sie die hohen Steuersätze bezahlen. Das verstößt eventuell gegen das Gemeinschaftsrecht.

Wenn der Arbeitgeber von Ihnen keine Steuerkarte bekommt, muss er 60 Prozent von Ihrem Lohn an Steuern einbehalten und Ihre Freibeträge können nicht angerechnet werden. Sie erhalten einen Lohn-/Gehaltzettel, auf dem die Höhe des Steuerabzuges und der geleisteten Abgaben steht. Diesen bewahren Sie auf, weil er als Quittung dient und Sie ihn eventuell für Ihre Steuererklärung am Ende des Jahres benötigen.

Es gibt in Dänemark eine Steuerhöchstgrenze. Diese sorgt dafür, dass Sie nicht mehr als 59 Prozent (2005) vom Einkommen an den Staat abgeben müssen. Dabei werden aber die Kirchensteuer, Arbeitsmarktabgaben und Sonderbeiträge zur Rentenversicherung nicht berücksichtigt.

Ein Steuerjahr ist in Dänemark das Kalenderjahr. Im November eines jeden Jahres erhalten Sie eine Steuerveranlagung mit den neusten Zahlen, die das Finanzamt von Ihrem Arbeitgeber bekommen hat. Außerdem erhalten Sie zu dem Zeitpunkt die Steuerkarte für das nächste Jahr. Kurz nach Jahresende erhalten Sie vom Finanzamt einen Vordruck zur Steuererklärung (selvangivelse). Sie füllen das Formular aus und schicken dieses unbedingt bis zum 1. Mai zurück an das Finanzamt. Auch in Dänemark ist eine Steuererklärung über das Internet www.skat.dk möglich. Wenn Sie die Frist versäumen, müssen Sie eine Strafe bezahlen.

Das Finanzamt rechnet dann aus, ob der an das Finanzamt überwiesene Betrag wirklich der Höhe Ihrer Steuerbelastung für dieses Jahr entspricht. Darüber erhalten Sie nach ein bis zwei Monaten einen Steuerbescheid (årsopgørelse). Sie erfahren, ob Sie zu viel oder zu wenig Steuern bezahlt haben, denn die von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesene Lohnsteuer ist immer vorläufig. Wenn Sie zu viel bezahlt haben, bekommen Sie das Geld zurück, habe Sie zu wenig gezahlt, müssen Sie eine so genannte Steuerabschlusszahlung (restskat) leisten. Diese umfasst außer den zu wenig gezahlten Steuern auch Zinsen, deshalb ist es wichtig, dass die Angaben auf Ihrer Steuerkarte richtig sind und Sie möglichst nichts nachzahlen müssen. Nur wenn Ihre Steuerabschlusszahlung unter 40.000 dänischen Kronen liegt, können Sie diese bis zum 1. Juli des nachfolgenden Jahres bezahlen und müssen keine zusätzlichen Zinsen zahlen.

Die Mehrwertsteuer beträgt in Dänemark übrigens 25 Prozent, Ausnahmen bilden Versicherungen, Reisen und Zeitungen. Abgaben werden außerdem noch auf Kraftfahrzeuge und Energie erhoben.

Zur Frage zur Wohnung in der Übergangszeiten: Nutzen Sie doch eine der vielen im Herbst kaum genutzten Ferienimmobilien. Zum Thema Ferienhäuser in Dänemark können Sie sich umfassend im Internet informieren.

Sie können sich über Ihren zukünftigen Wohnort auf dessen Homepage informieren. Die meisten Formulare für Ihre Steuererklärung, sowie weitere Informationen finden Sie auf http://www.skat.dk.

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