Griechische Krankenschwester in Frankfurt
Anerkennung der griechischen Ausbildung
Ich bin Griechin und lebe seit zwei Jahren mit meinem Mann in Frankfurt am Main. Ich will nun wieder als Krankenschwester arbeiten. Was muss ich tun, damit meine Ausbildung in Griechenland hier anerkannt wird?
Um Ihre Ausbildung anerkennen zu lassen, müssen Sie beim Regierungspräsidium in Darmstadt einen entsprechenden Antrag stellen. Es ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Berufen, wenn Sie in Hessen Ihren Hauptwohnsitz haben.
Als erste Voraussetzungen dafür, dass Ihnen die Erlaubnis erteilt wird, als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu arbeiten, ist in jedem Fall die gesundheitliche Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes sowie ausreichende Deutschkenntnisse. Darüberhinaus müssen Sie die Unterlagen Ihrer Ausbildung in Griechenland vorlegen. Grundlagen für die Anerkennung für die Ausbildung sind zwei europäische Richtlinien aus dem Jahre 1977.
Unproblematisch ist es, wenn Sie Ihr Diplom nach dem Beitritt Griechenlands zur Europäischen Union zum 1. Januar 1981 erworben haben. Dann müssen Sie nur eines der nachgenannten Diplome, Prüfungszeugnisse oder Befähigungsnachweise vorlegen:
- Krankenschwesterndiplom für allgemeine Pflege der Höheren Fachschule für Krankenschwestern/ Krankenpfleger, die für allgemeine Pflege verantwortlich sind - ausgestellt durch das Ministerium für Soziale Dienste,
- Krankenschwesternabschluss der Krankenpflegeabteilung der paramedizinischen Schulen der Einrichtungen für fachtheoretische und berufsprakische Ausbildung - ausgestellt vom Ministerium für Gesundheit, Vorsorge und soziale Sicherheit,
- Krankenschwesternabschluss der Anstalten für fachtheoretischen Unterricht (TEI) - ausgestellt vom Ministerium für Bildung und Kultusfragen oder
- Krankenschwesternabschluss der Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Abteilung Krankenpflege der Universität Athen - ausgestellt vom Ministerium für Bildung und Kulutsfragen.
Sollten Sie Ihren Abschluss allerdings vor dem 1. Januar 1981 gemacht haben, benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung einer griechischen Stelle oder Behörde. Aus dieser Bescheinigung sollte hervorgehen, dass Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, dass diese die Mindestanforderungen nach der Richtlinie 77/453/EWG Artikel 1 erfüllt und den oben genannten Abschlüssen gleichgestellt ist. Zu den Mindestanforderungen zählen z.B.:
- angemessene Kenntnisse der wissenschaftlichen Fachgebiete
- ausreichende Kenntnisse in der Berufskunde und Berufsethik sowie über die allgemeinen Grundsätze der Gesundheit und Pflege
- angemessene klinische Erfahrung im Rahmen der Ausbildung
- Fähigkeit, an der Ausbildung des mit der gesundheitlichen Betreuung befassten Personals mitzuwirken
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen im Gesundheitswesen tätigen Berufsangehörigen.
Weitere Voraussetzung ist eine zehnjährige, erfolgreich abgeschlossene, allgemeine Schulausbildung und eine spezielle Vollzeit-Berufsausbildung, die drei Jahre oder 4600 Stunden theoretischen Unterricht und klinische Unterweisung umfassen muss.
Sollte Ihre Ausbildung dagegen nicht den Mindesanforderungen genügen, müssen Sie eine Bescheinigung beibringen, aus der hervorgeht, dass Sie in Griechenland während der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang rechtmäßig die Tätigkeiten einer Krankenschwester, die für die allgemeine Pflege verantwortlich ist, ausgeübt haben. Diese Tätigkeiten müssen sich auf die volle Verantwortung, Organisation und Ausführung der Krankenpflege des Patienten erstreckt haben.
Wenn Sie dann Ihren Antrag stellen, sind weiterhin noch folgende Unterlagen eforderlich:
- der Antrag (den Vordruck erhalten Sie beim Regierungspräsidium),
- Lebenslauf in deutscher Sprache mit genauen Angaben über Schulbildung, Berufsausbildung und bisherige Tätigkeiten (auch dazu gibt es einen Vordruck),
- Diplom, Prüfungszeugnis oder Befähigungsnachweis über die abgeschlossene Ausbildung in griechisch und in deutscher Übersetzung,
- gegebenenfalls die zusätzliche Bescheinigung,
- Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes,
- standesamtliches Dokument über Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum, gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung.
Aber damit nicht genug. Um die gesundheitlich Eignung und die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs nachzuweisen, benötigen Sie noch weitere Bescheingungen.
- Da Sie länger als ein Jahr, aber noch keine fünf Jahre in Deutschalnd leben, benötigen Sie ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis und
- eine Bescheinigung aus Griechenland, dass Sie über die erforderliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs verfügen oder einen Strafregisterauszug sowie
- ein ärztliches Attest.
Alle drei Bescheinigungen sollten nicht älter als drei Monate sein. Die Deutschkenntnisse werden dann in einem persönlichen Gespräch überprüft. Für die Erteilung zur Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zahlen Sie eine Gebühr von 150,- Euro.
Weitere Informationen:
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Tel.: 06151 12-0
Fax: 06151 12-6347