Slowenischer Profifußballer möchte in die Bundesliga

Ablösesummen sind verboten

Ein Bundesligaverein hat mir das Angebot gemacht, nach Vertragsende von meinem slowenischen Heimatverein in die deutsche Bundesliga zu wechseln. Mein Verein verlangt jetzt eine hohe Ablösesumme. Die will der Bundesligaverein nicht zahlen.

Ablösesummen bei einem innereuropäischen Vereinswechsel nach Vertragsende sind nicht erlaubt. Sie können ohne Ablösesumme zu diesem Verein wechseln. Sie müssen lediglich eine Arbeitserlaubnis-EU bei der Agentur für Arbeit beantragen. Diese dürften Sie aber ohne Probleme erhalten.

In Ihrem Fall ist das so "Bosman-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes vom 15. Dezember 1995 (EuGH Rechtsache C-415/93) entscheidend. Der Europäische Gerichtshof hat damals alle Forderungen nach einer Ablösesumme bei einem Wechsel von einem Spieler nach Vertragsende von einem Verein zu anderen Verein innerhalb der EU verboten. Profisportvereine waren für die Richter vergleichbar mit einem Wirtschaftsunternehmen und werden deshalb wie normale Arbeitgeber behandelt. Diese Entscheidung ist auf Ihren Fall anwendbar, weil Sie Ihr Geld mit Fußballspielen verdienen. Für den Amateursport, wo die Vereine kein Geld mit ihren Mannschaften und deren Vermarktung verdienen, gilt diese Regelung nicht.

Eine andere Situation wäre entstanden, wenn Sie sich entschieden hätten, vor dem Ablauf Ihres Vertrages den Verein innerhalb der EU zu wechseln. Auch nach der Bosmann-Entscheidung dürfen Vereine weiterhin Ablösesummen verlangen, wenn ein Spieler vor Vertragsende abgeworben wird.

Sie sind als slowenischer Profifußballspieler ein Arbeitnehmer und haben das Recht überall in der Europäischen Union zu arbeiten (Freizügigkeit). Für Arbeitnehmer aus bestimmten neuen EU-Mitgliedstaaten gelten Übergangsregelungen: Sie brauchen in der Regel eine Arbeitserlaubnis-EU von der Bundesagentur für Arbeit. Deutschland hat die Übergangsregelungen zur Freizügigkeit bis 2009 verlängert. Die Agentur für Arbeit vor Ort prüft, ob für die Stelle kein deutscher Arbeitsloser oder ein Bewerber aus den alten EU-Staaten mit den gleichen Qualifikationen zur Verfügung steht.

Sie als Profisportler fallen allerdings unter eine Ausnahmeregelung. Die Überprüfung entfällt, wenn Sie als Berufssportler das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom neuen Verein ein Bruttogehalt bekommen, das mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt.

Außerdem muss der Deutsche Fußballbund – als deutscher Spitzenverband für den Fußball – im Einvernehmen mit dem deutschen Olympischen Sportbund Ihre sportliche Qualifikation als Berufssportler bestätigen. Wenn das geschehen ist, melden Sie sich möglichst direkt nach Ihrer Einreise bei der Agentur für Arbeit am Ort Ihres neuen Vereins. Diese erteilt die Arbeitserlaubnis-EU erst einmal für ein Jahr. Wenn Sie anschließend weiterhin beim selben Verein spielen, bekommen Sie eine unbefristete Arbeitsberechtigung-EU.

Übrigens sind Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit in der EU verboten. Damit dürfen Sie bei Beschäftigung, Entlohnung und sonstigen Arbeitsbedingungen nicht schlechter behandelt werden als Ihre deutschen Vereinskollegen.

Wenn Sie nach Vertragsende zu einem anderen Fußballverein innerhalb Deutschlands wechseln, sind Transferklauseln inklusive Ablösesummen wieder erlaubt. Denn damit wird nicht die Freizügigkeit zwischen zwei EU-Staaten beeinträchtigt.

Weitere Informationen:

Europaservice der Bundesagentur für Arbeit
Service Center / Team 116
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 01805 222023 (12 cent / Minute)
Fax: 0228 713270-1400
E-Mail: infohotline-ausland@arbeitsagentur.de

Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB)
Otto-Fleck-Schneise 6
60528 Frankfurt/Main
Telefon +49 (0)69 678 80
Telefax +49 (0)69 678 82 04
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