Sozialabgaben in Frankreich

Acht verschiedene Beiträge werden fällig

Als kaufmännischer Angestellter habe ich einen Job in Frankreich gefunden. Ich werde dafür nach Toulouse ziehen. Welche Sozialabgaben muss ich in Frankreich bezahlen und wie läuft die Anmeldung?

In Frankreich muss Sie Ihr Arbeitgeber sofort bei der Stelle für die Erhebung der Sozialabgaben anmelden. Sie werden dann in das System eingeschrieben. Als Arbeitnehmer müssen Sie Beiträge in die Sozialversicherungen für Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rente und Pflichtzusatzrente bezahlen sowie allgemeine Sozialsteuern und einen Beitrag zur Schuldentilgung der Sozialversicherung. Bei allen Beiträgen mit Ausnahme der Sozialsteuern und dem Beitrag zur Schuldentilgung ist der Beitrag Ihres Arbeitgebers deutlich höher als Ihrer.

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie einstellt, muss er Sie sofort bei der Stelle für die Erhebung der Sozialabgaben (URSSAF, Unions de recouvrement de cotisations de Sécurité sociale et d’allocations familiales) in seiner Gemeinde melden. Nach dieser Anmeldung können Sie bei der Sozialversicherung und bei der Arbeitslosenversicherung eingeschrieben werden. Sie erhalten dann eine Sozialversicherungsnummer. In Frankreich sind für Arbeitnehmer bestimmte Zusatzrenten Pflicht. Dort werden Sie bei der Anstalt eingeschrieben, zu der Ihr Arbeitgeber wegen seiner Branche und seinem Niederlassungsort gehört.

In Frankreich zahlen Sie Beiträge für die Krankenversicherung (inklusive Mutterschaft, Invalidität und Tod), die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, eine Pflichtzusatzrentenversicherung und Allgemeine Sozialsteuern, sowie einen Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden.

Der Beitrag für die Krankenversicherung beträgt 0,75 Prozent (alle Prozentangaben vom 1.1.2006) von Ihrem gesamten Gehalt. Ihr Arbeitgeber zahlt die restlichen 12,8 Prozent. Für die Arbeitslosenversicherung zahlen Sie 2,44 Prozent von Ihrem Gehalt, bis zu 10.356 Euro. Ihr Arbeitgeber zahlt die restlichen 4,04 Prozent.

Für die Rente zahlen Sie 0,10 Prozent von Ihrem gesamten Gehalt und 6,65 Prozent von Ihrem Gehalt, bis zu 2.589 Euro. Ihr Arbeitgeber zahlt die restlichen 1,6 und 8,30 Prozent. Dann gibt es eine Pflichtzusatzrente, die Höhe hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Position ab:

Beiträge zur Pflichtzusatzrente für einen
nicht leitenden Angestellten (non cadre)
3 Prozent0 bis 2.589 Euroan den Verband Arrco (la retraite complémentaire de salariés)
8 Prozent2.590 bis 7.767 Euroan den Verband Agirc (régime de retraite des cadres)
0,13 Prozent außerordentlicher Beitrag CET (compte épargne temps)gesamtes Gehalt 

 

Beiträge zur Pflichtzusatzrente für einen leitenden Angestellten (cadre)
3 Prozent0 bis 2.589 Euroan den Verband Arrco (la retraite complémentaire de salariés)
7,7 Prozent2.590 bis 10.356 Euroan den Verband Agirc (régime de retraite des cadres)
7,5 Prozent10.357 bis 20.712 Euroan den Verband Agirc (régime de retraite des cadres)
0,13 Prozent außerordentlicher Beitrag CET (compte épargne temps)gesamtes Gehalt 

 

Außerdem müssen Sie Beiträge in den AGFF (l’Association pour la gestion du fonds de financement de l'Agirc et de l'Arrco) bezahlen. Der AGFF ist ein Fonds, aus dem die Mehraufwendungen für Frühverrentung (Rente vor 65 Jahren) bezahlt werden.

Beiträge in den AGFF für einen einfachen Angestellten
0,8 Prozent0 bis 2.589 Euro
0,9 Prozent2.590 bis 7.767 Euro

 

Beiträge in den AFGG für einen mittleren und höheren Angestellten
0,8 Prozent0 bis 2.589 Euro
0,9 Prozent2.590 bis 10.356 Euro

 

Außerdem wird von 97 Prozent Ihres Gehalts die CGS (contribution sociale généralisée, Sozialsteuer) in Höhe von 7,5 Prozent fällig. Der Staat zieht auf der Basis von 97 Prozent Ihres Gehalts noch einmal 0,5 Prozent für die CRDS (Contribution au remboursement de la dette sociale, Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden) ab.

Auch die Apec (Association pour l'emploi des cadres) bekommt Geld von Ihnen. Das ist eine Arbeitsvermittlung, wo Arbeitgeber Ihre Stellen anbieten können und Arbeitnehmern Jobs als leitende Angestellte und Führungskräfte vermittelt werden. In einem Gehaltsbereich von 2.589 bis 10.356 Euro zahlen Sie 0,024 Prozent. Außerdem wird ein Jahresbeitrag jeweils zum 31. März in der Höhe von 7,46 Euro fällig.

Vergessen Sie nicht, dass Sie neben den Sozialabgaben natürlich auch noch Einkommenssteuern bezahlen müssen.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu der Pflichtzusatzrente:
http://www.agirc.fr
http://www.arrco.fr

Informationen zur Arbeitslosenversicherung:
http://www.assedic.fr

Informationen zur Sozialversicherung allgemein:
http://www.securite-sociale.fr

Auf Deutsch erhalten Sie Informationen über das französische Sozialsystem beim Centre des liaisons éuropeennes et internationales de sécurité sociale (Cleiss).

Weitere Informationen zur sozialen Sicherung und Abgaben der französischen Botschaft.

Weitere Informationen zur Sozialversicherung finden Sie in der Broschüre
"Arbeiten in Frankreich. Informationen zur Sozialversicherung" der
Deutschen Verbindungsstelle Krankenkassen Ausland (DVKA).