Österreichische Hörgeräteakustiker-Meisterin
Keine automatische Anerkennung des Titels in Deutschland
Vor einiger Zeit habe ich meinen Freund in Deutschland kennengelernt. Jetzt, wo ich meinen Meister als Hörgeräteakustikerin in Österreich gemacht habe, wollen wir heiraten. Danach würde ich gerne ein Geschäft in Nürnberg eröffnen. Ist das ohne große Probleme möglich?
Ihre Ausbildung als Hörgeräteakustikerin wird nicht ohne weiteres in Deutschland anerkannt. Es gibt zwar auch in Österreich bereits seit zehn Jahren eine duale berufliche Bildung, die der deutschen im Wesentlichen vergleichbar ist. Das führt jedoch keineswegs zu einer automatischen gegenseitigen Anerkennung des Titels "Meister". Mittlerweile hat es in Deutschland eine Novellierung der Handwerksordnung gegeben, die viele Berufsausbildungen vom Meisterzwang ausgenommen hat. Doch gerade der Hörgeräteakustiker oder die Hörgeräteakustikerin zählt weiterhin zu den zulassungspflichtigen Berufen.
Nun können EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten Ihr Handwerk in Deutschland in der Regel auch dann ausüben, wenn sie statt der deutschen Meisterprüfung eine langjährige und umfassende Berufserfahrung nachweisen. Beim Beruf des Hörgeräteakustikers ist dies aber auch nach der Novellierung der Handwerksordnung von 2004 nicht möglich. Von dieser europäischen Regelung ausgenommen sind neben den Hörgeräteakustikern: Schornsteinfeger, Augenoptiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker.
Tatsächlich liegen damit die Hürden zur selbständigen Ausübung Ihres Berufs in Deutschland für Sie höher als in anderen Bereichen des Handwerks. Diese Einschränkung wird von den Fachverbänden mit den hohen Anforderungen begründet, die in Deutschland für diesen Beruf gelten. Dies berechtige - so die Überzeugung dieser Verbände - zu einer Einschränkung der Niederlassungsfreiheit.
Ganz ausweglos ist allerdings Ihre Situation nicht, Ihnen bleibt immerhin die Möglichkeit, die Anerkennung Ihres Meistertitels bei der Handwerkskammer zu beantragen. Diese prüft Ihren Fall und kann gegebenenfalls von Ihnen eine weitere Prüfung, die so genannte Sach- und Fachkundeprüfung, verlangen. Sollten Sie diese bestehen, können Sie Ihr Geschäft in Nürnberg eröffnen. Den Bescheid über die Anerkennung müssen Sie spätesten vier Monate nach der Vorlage Ihrer vollständigen Unerlagen erhalten.
Sollten dies alles erfolglos sein, können Sie sich noch als Geselle eine Anstellung in Nürnberg zu suchen. Denn die Gesellenprüfung wird nach der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse anerkannt.
Weitere Informationen:
Association of the European Hearing aid Acousticians (A.E.A.)
Erthalstrasse 1
55118 Mainz
Tel.: 06131 96560-0
Fax: 06131 96560-40
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR
Erthalstrasse 1
55118 Mainz
Tel.: 06131 96560-0
Fax: 06131 96560-40
E-Mail:
Verband der Hörakustiker Österreichs
Postfach 18
5081 Niederalm
Österreich
Fax: +43 6246 75346
E-Mail: vhoe@sol.at