Unfallversicherung in Italien auch für Hausfrauen und -männer
Umfassende gesetzliche Unfallversicherung
Ich führe unseren Haushalt, meine Frau arbeitet für eine europäische Bank. Ich habe gehört, dass ich auch im Haushalt in die Unfallversicherung einzahlen muss. Ist das richtig?
Als Arbeitnehmer sind Sie in Italien unfallversichert. Dort besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Sie bei beim Instituto Nazionale per l´ Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro – INAIL - (Berufsunfallversicherung) anzumelden. Mit der Anmeldung beginnt Ihr Versicherungsverhältnis. Die Beiträge zahlt Ihr Arbeitgeber.
Auch Hausfrauen und -männer sind verpflichtet, sich zu versichern. In jeder Familie muss mindestens eine Person unfallversichert sein, die sich der Hausarbeit widmet. Als Familie gelten alle durch Ehe, Verwandtschaft, Affinität, Adoption oder aufgrund gefühlsmäßiger Bindungen gemeinsam und gewohnheitsmäßig im Haushalt wohnenden Personen. Daher gelten auch nichteheliche Lebensgemeinschaften als Familie.
Von der Unfallversicherung erfasst sind alle Unfälle die in Verbindung mit der Hausarbeit stehen. Die Versicherungsleistung umfasst eine Invalidenrente. Der Rentenanspruch besteht aber erst, wenn das Ausmaß der Invalidität bei mindestens 33% liegt. Auch die erforderlichen Heilbehandlungskosten bei Haushaltsunfällen trägt Ihre Krankenversicherung.
Bitte beachten Sie, dass die im Haushalt tätigen selbst bei der INAIL anmelden müssen und pünktlich ihre jährlichen Beiträge zahlen, da bei fehlender Beitragszahlung - anders als bei Arbeitnehmern - der Unfallversicherungsschutz entfällt. Eine Nachzahlung der Beiträge ist nicht möglich.
weitere Informationen:
Instituto Nazionale per l´ Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro – INAIL
E - Mail: dccomunicazione@inail.it
Tel.: 0039 803164
HVBG Verbindungsstelle der gesetzlichen Unfallversicherung für Italien
Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie
Frau Kappings
Tel.: 06221-523 855
Fax: 06221-523 873
E-Mail: ckappings@bgchemie.de