Mazedonierin möchte Bulgarin werden

Dennoch kein uneingeschränkter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt

Ich bin mazedonische Staatsbürgerin mit bulgarischen Vorfahren. Ich kann mich daher in Bulgarien einbürgern lassen. Darf ich dann auch in Deutschland als Bürokauffrau arbeiten?

Als Bulgarin wären Sie EU-Bürgerin, als mazedonische Staatsbürgerin nicht. Natürlich bringt die bulgarische Staatsbürgerschaft damit Vorteile. Nicht nur, dass Sie als Bulgarin bei der Erteilung einer Arbeitsgenehmigung gegenüber Drittstaatlern bevorzugt werden. Auch wenn Sie für einige Zeit nach Deutschland reisen wollen, um zum Beispiel hier eine Arbeit zu suchen, können Sie sich als Bulgarin bis zu drei Monaten visumfrei in Deutschland aufhalten. Das Recht haben mazedonische Staatsbürger nicht.

Dennoch: Sie können auch als Bulgarin nicht einfach in Deutschland eine Arbeit aufnehmen. Der Beitrittsvertrag von Rumänien und Bulgarien räumt den alten Mitgliedstaaten das Recht ein, den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt zu beschränken. Diese Möglichkeit haben sie für maximal sieben Jahre. So wie für die osteuropäischen Beitrittsstaaten im Jahre 2004 macht Deutschland nun auch für Bulgarien und Rumänien von dieser Möglichkeit Gebrauch (Bundestagsdrucksache 16/2954). Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien wird also beschränkt.

Sollten Sie einen Arbeitgeber gefunden haben, so ist damit keineswegs garantiert, dass dieser Sie auch direkt einstellen kann. Denn zunächst einmal muss die örtliche Agentur für Arbeit überprüfen, ob für diese Tätigkeit nicht ein Deutscher oder ein Unionsbürger aus den alten Mitgliedstaaten gefunden werden kann. Wenn dies aber nicht der Fall ist, dann erhalten Sie einen Aufenthaltstitel mit der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit.

 

Weitere Informationen:


Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ulica Frederic Jolio-Curie 25
1113 Sofia
Bulgarien
Tel.: +359 2 91838-0
Fax: +359-2 9631658
E-Mail:

Deutsche Botschaft Skopje
ul. Lerinska 59
1000 Skopje
MAzedonien
Tel.: +389 2 309-3900
Fax: +389 2 309-3899
E-Mail:

Rechtstexte:


Bundestagsdrucksache 16/2954