Deutsche will tunesischen Muslim heiraten
Islamisches Recht wird bei Umzug nach Tunesien wichtig
Mein zukünftiger Mann ist ein Muslim aus Tunesien mit deutscher Aufenthaltserlaubnis. Ich weiß, dass im islamischen Recht die Ehe anders geregelt ist, als nach deutschem Recht. Was muss ich als Deutsche beachten, bevor ich ihn heirate? Kann ich meine Staatsangehörigkeit mit dieser Heirat verlieren?
Wenn Sie in Deutschland standesamtlich heiraten, werden Sie nach deutschem Recht verheiratet. Sie behalten auch in jedem Fall Ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Das islamische Recht wird für Sie erst in dem Moment relevant, wenn Sie nach Tunesien oder in ein anderes islamisches Land umziehen sollten. Es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht.
Wenn Sie Ihren zukünftigen Mann heiraten, wird nach deutschem Recht nur ein Ehevertrag abgeschlossen, wenn Sie dieses wünschen. Wenn Sie keinen abschließen, gilt für Sie in einem Scheidungsfall die Zugewinngemeinschaft. Sie bleiben dabei jeweils Eigentümer des Vermögens, das Sie bei der Eheschließung besaßen. Jedoch alles, was Sie während der Ehe erwerben, wird am Ende auf Sie und Ihren Mann möglichst gleichmäßig aufgeteilt (Zugewinnausgleich). Wenn Sie eine Gütertrennung vereinbaren wollen, müssen Sie dieses in einem Ehevertrag festhalten. Im Falle einer Scheidung wird dann kein Zugewinnausgleich durchgeführt. Jeder bleibt im Besitz seines Ursprungsvermögens und von dem, was er während der Ehe gekauft hat.
Nach islamischem Recht ist jedoch Ihre Eheschließung auch gleichzeitig der Abschluss eines Ehevertrages. Dieser Ehevertrag beruht auf Gütertrennung. In diesem islamischen Ehevertrag wird auch die so genannte Morgengabe vereinbart. Dies ist das Hochzeitsgeschenk Ihres Mannes, welches in Ihren Besitz übergeht.
Das islamische Recht behandelt auch eine Scheidung anders als das deutsche Recht. Der Koran gibt Ihrem Mann die Möglichkeit Sie zu verstoßen. Sie können dieser einseitigen Ehescheidung widersprechen, dann entscheidet ein Schiedsrat über die mögliche Scheidung. Sie als Frau können sich nach islamischem Recht nur scheiden lassen, wenn Ihr Mann Sie schlecht behandelt oder seine ehelichen Pflichten nicht erfüllt. Unter Umständen können Sie auch eine Scheidung erreichen, wenn Sie bereit sind Ihr Hochzeitsgeschenk wieder abzugeben und auf Unterhalt zu verzichten.
Da Sie keine Muslimin sind, können Sie nach islamischem Recht Ihren muslimischen Mann nicht beerben. Sie haben aber die Möglichkeit im Rahmen dieses Ehevertrages eine finanzielle Absicherung für den Fall festzulegen, dass ihr Mann stirbt. So können Sie eine Schenkung oder eine Vermögensbeteiligung vereinbaren. Die Vermögensbeteiligung kann aber nach islamischem Recht nur die Hälfte des Vermögens Ihres Mannes betragen.
Wenn ihr Ehevertrag den islamischen Rechtsvorschriften widerspricht, wird er in Tunesien nicht anerkannt. Deshalb sollten Sie den Vertrag bei einem Notar verfassen, der auf islamisches Recht spezialisiert ist.
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